# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1862_S351 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 351 wegen des „Panier der Rettung“ ist gegen Baumgarten noch nicht bis zum ersten Spruch gediehen. Das verurtheilende Erkenntniß bezieht sich vielmehr, was aus der Bekannt⸗ machung von Rector und Concilium nicht zu ersehen war, auf zwei frühere Schriften Baumgarten's, betitelt, „der kirchliche Nothstand“ und „Soll die mecklenburgische Landes⸗ kirche zu Grunde gehen?“ Wegen dieser Schriften war Baumgarten unter dem 10. De⸗ cember v. J. vom akademischen Gericht zu Rostock in acht Wochen Gefängniß und 100 Rthlr. Geldstrafe verurtheilt worden, was durch das nunmehr in Rechtskraft getretene, von der Justizcanzlei zu Güstrow gesprochene Erkenntniß zweiter Instanz auf sechs Wochen Gefängniß und 50 Rthlr. Geldstrafe herabgesetzt ist. Hannover. Der gegen die Einführung des neuen Katechismus im Volk durch Juden und Ungläubige heraufbeschworene Sturm hat den König bewogen, folgenden Erlaß unter dem 19. August zu veröffentlichen: „Als Wir am 14. April d. J. Unsern evan⸗ gelisch-lutherischen Unterthanen „„Doctor Martin Luthers Kleinen Katechismus mit Erklärung““ als ein werthvolles Gut darboten, gingen wir von der festen Voraussetzung aus, daß die Gabe mit dankbarer Anerkennung entgegengenommen werde. Wir konnten daran nicht zweifeln, weil Wir, getreu den Grundsätzen der Reformation, auch jetzt noch des Glaubens sind, daß der neue Landeskatechismus die evangelische Wahrheit lauter und unverfälscht, dem lutherischen Bekenntnisse entsprechend enthält. Jetzt erfahren Wir zu unserm Schmerze, daß eine große Anzahl unserer evangelisch-lutherischen Unterthanen, in Anhänglichkeit an den von ihren Vätern überkommenen Katechismus, die dargebotene Gabe willkommen zu heißen Bedenken trägt, daß man sogar, an einzelnen Sätzen des neuen Landeskatechismus Anstoß nehmend, den evangelischen Glauben bedroht und die Gewissen beängstigt erachtet. Es liegt Uns aber am Herzen, die Gewissen zu schonen, der Kirche den Frieden zu erhalten und nicht durch Zwang den Segen zu verkümmern, welcher durch freie und freudige Aneignung bedingt ist. Demgemäß wird das Gebot der allgemeinen Ein⸗ führung des neuen Landeskatechismus aufgehoben, und soll sein Gebrauch nur da stattfin⸗ den, wo er mit Bereitwilligkeit aufgenommen wird. Die Mormonen in Deutschland. So berichtet der Pilger aus Sachsen: „In Turbach, so hab ich gelesen, hat sich eine Mormonen⸗Gemeinde gebildet. Ob man der vielleicht auch bürgerliche Gleichstellung (wie den Juden widerfahren) und freie Uebung der Vielweiberei gestatten wird? Ein Wunder wär's nicht.“ Schwarzburg⸗Rudolstadt. In diesem Fürstenthum ist, wie in Hannover, die Einführung eines neuen gläubigen Katechismus Anlaß geworden zu Kämpfen „hinter dem Krug und in den edlen Tageblättern,“ wie Freimund sagt. Schlechte Zeitschriften. In Pesth-Ofen haben nach dem Pilger a. S. neulich sämmtliche dortige katholische Pfarrer von ihrer Stellung zur Presse gehandelt und bei dieser Gelegenheit das feierliche Versprechen abgelegt, keine schlechten Zeitschriften mehr halten oder lesen zu wollen. Eine solche Temperenz- oder Abstinenz-Gesellschaft zu errichten, wäre auch hier gewiß ein heilsames Werk; nur müsste dazu nicht nur den Predigern, son⸗ dern auch den Laien, und diesen namentlich, der Eintritt offen sein. „Stunden der Andacht.“ Folgendes lesen wir im Freimund vom 28. August: „In London kommen die Stunden der Andacht wieder in Ehren. Da sie das Lieblingsbuch des verstorbenen Prinzen Albert waren, so hat sich seine Gemahlin, die Königin Viktoria, nach seinem Tode nicht bloß viel damit beschäftigt, sondern auch eine Auswahl aus denselben getroffen, welche sie unter dem Titel: „Betrachtungen über den Tod und das ewige Leben“ drucken und vertheilen läßt. — Was werden die Orthodoxen in England zu diesem religiösen Geschmack am Hofe sagen? Hannover. In einer Correspondenz der Allg. Kz. aus Hannover vom 17. Aug. heißt es: „Bald wird kaum ein Dorf im Lande übrig sein, das nicht seine Einsprache (gegen den neuen gläubigen Katechismus) erhoben hätte.“ Ein neues Zeichen, daß die letzte Stunde der Staatskirchen bald schlagen werde. Rücktritt aus dem Baptismus. Folgendes enthält die Allgem. Kz.: Aus dem Ruhrthal, 18. August. Gestern hielt der bekannte Baptistenprediger Ringedorf, welcher in Moers geboren und später in Saarn und Volmarstein als Seelsorger der evan⸗ gelischen Gemeinde thätig war, seine Abschiedspredigt bei der Baptistengemeinde. Derselbe tritt zur Landeskirche zurück. Dies ist, nach der „E. Z.“, seit dem Jahre 1848 der zweite evangelische Geistliche aus Berg und Mark, welcher zu den Baptisten übertrat und später zur Landeskirche zurückkehrte. Beide sind begabte, wenn auch extreme Charaktere. Politik auf der Kanzel. Daß dieses Unwesen in unserem unglücklichen Lande, zumal in jetziger aufgeregter Zeit, an der Tagesordnung sei, ist leider männiglich bekannt. Bis zu welchem schrecklichen Grad aber solche schnöde Entweihung der heiligen Stätte ge⸗