# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1862_S340 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 340 Ueber Verlobungs- und Traureden. erst die anwesenden Eltern der zu Verlobenden um ihre Einwilligung oder bezeugt der abwesenden schriftliche Zustimmung. Dann richtet er an die zu Verlobenden mit Nennung ihrer Namen die Frage, ob eins das andere zu seinem christlichen Verlobten haben wolle und bestätigt nach gegebenem Ja⸗ wort solch ihr Verlöbniß, ohne jedoch sich gegenseitig die Hände reichen zu lassen, im Namen des Dreieinigen Gottes, betet über sie das h. Vaterunser und spricht den Segen. Zum Schlusse werden noch einige Verse gesungen. Zu Texten für Verlobungsreden eignen sich Stellen wie die folgenden. 1 Mos. 24. Die Verlobung Rebecca's mit Isaak. Ps. 37, 5. Befiehl dem HErrn deine Wege und hoffe auf ihn, er wird es wohl machen. Matth. 19, 6. Was Gott zusammengefüget hat, das soll der Mensch nicht scheiden. 1 Cor. 7, 39. Das Heirathen soll in dem HErrn geschehen. Col. 3, 17. Alles, was ihr thut mit Worten oder mit Werken, das thut alles in dem Namen des HErrn Jesu, und danket Gott und dem Vater durch ihn. Tob. 4, 19. Danke allezeit Gott und bete, daß er dich regiere und Du in alle Deinem Vornehmen seinem Worte folgest. Tob. 8, 5. Wir sind Kinder der Heiligen, und uns gebühret nicht, solchen Stand anzufahen wie die Heiden, die Gott verachten. Der Inhalt der Verlobungsreden soll sich namentlich auf die drei Stücke beziehen: was die Verlobung sey, wie sich Christen verloben und wie sich christliche Verlobte verhalten sollen. Demnächst zeige man den Unterschied zwischen heimlichen und öffentlichen Verlöbnissen, so wie den Unsegen bei jenen und den Segen bei diesen. Besonders weise man aus der h. Schrift nach, wie nothwendig die elterliche Einwilligung zur Schließung eines gül⸗ tigen Verlöbnisses sey. Ferner dienen die wunderbaren Führungen Gottes an seinen Heiligen, die durch ihn ein fromm Gemahl gefunden haben, zum Beweis, daß Gottgefällige Ehen im Himmel geschlossen werden und zur Ermunterung, bei ähnlichen Führungen Gottes Werk zu erkennen und ihn zu preisen. Endlich möge auf die Wichtigkeit des öffentlichen Aufgebots und der Fürbitte der christlichen Gemeinde hingewiesen werden. Reicher Stoff zu solchen Reden findet sich in Dr. Luthers Predigt vom Ehestande vom J. 1525 mit Buchholzers Zuschrift und zwar im 1. Theil, der von der achtfachen Ehre des Ehestandes handelt, so wie im 2. Theile, der da lehrt, wie der Ehestand göttlich anzufangen sey, desgleichen in dem, was er wider die heimlichen Verlöbnisse geschrieben hat, namentlich in seiner Schrift von Ehesachen v. J. 1530 (Walchs Ausg. 10, 896.) und in seinen zwei Bedenken gegen heimliche Eheverlöbnisse v. J. 1544 und 1545 (W. Ausg. 10, 825.) Endlich in den Tischreden Cap. 66, § 21. worin folgende gewaltige Worte vorkommen: „Darum gebiete ich, D. Martinus, im Namen des HErrn, unsers Gottes, daß sich niemand heimlich verlobe und darnach, wenn es nun geschehen ist, die Eltern um Bewilligung ansuche, und also