# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1862_S335 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ein Beitrag zur Verbesserung der Ausgaben von Luthers Werken. 335 schon ausgearbeitet gewesen, (im Jahre 1536), denn sonst hätte der Kurf. von Brandenburg keine Einsprache wegen derselben thun können; das Wort „vorgenommen“ bezieht sich daher nur auf das Auslassen derselben im Druck. (vgl. auch den Brief No. 794, Bd. 56, p. 200.) Noch vor dem 15. August 1538 war sie aber in Druck erschienen, wie der Brief No. 575, Bd. 55, p. 208 f. beweist, denn „der Zettel, wider den Bischof zu Mänz ausgangen“ ist eben diese Schrift. („Zettel“ steht bei Luther sehr häufig für eine längere Schrift). Aus den eben angezogenen Briefen ergeben sich auch andere Verbesserungen zu der Einleitung der Schrift in 32. Bande, p. 14 und 15, was das harte Schreiben Luthers anbelangt. Dieselbe möchte etwa so gestaltet werden: Luther hatte diese Schrift schon im Jahre 1536 ausgearbeitet, aber auf Verlangen des Kurfürsten zurückgehalten unter der Bedingung, daß der Erzbischof von der Verfolgung des Evangelii in Halle abstehe. Diese Bedingung wurde nicht erfüllt, darum ließ Luther die Schrift noch vor der Mitte des Jahres 1538 in Druck ausgehen. Sie ist hart abgefaßt, deshalb gab Albrecht von Mainz vor, daß in ihm sein Stammhaus Brandenburg verletzt sei. Luther aber schreibt darüber an den Herzog Albrecht von Preußen (Bd. 55, p. 209, No. 575): „Es ist keine Schande Buben in einem Geschlecht haben, sondern ehrlich, daß man sie nicht lobe noch vertheidige“. Ferner (Bd. 55, p. 158, No. 546) in einem für die Augen „des Kurfürsten zu Brandenburg und seiner Vettern“ bestimmten Bericht an den Kanzler Brück: „ich kann's nicht einen Stamm geschmäht heißen lassen, wenn ich einem Buben die Wahrheit sagen müßte; und wollt sich das Haus zu Brandenburg annehmen, als wäre der Stamm damit geschmäht, wo ich vom Cardinal viel Böses schriebe: werden sie sich billiger annehmen der Schmach, so der Cardinal mit der That dem Stamm anlegt und ihn selbst mehr drumb strafen, denn ich thu.“ Bd. 55, p. 164, Z. 4 v. o. M. Paulus ist Mag. Paul Heinz aus Lübben. vgl. Bd. 58, p. 201. Bd. 55, p. 189, Z. 3 v. o. „zu N.“ ist „zu Brettin,“ vgl. p. 181. p. 189, Z. 13. v. o. „E. A. von N.“ ist „Ew. Achtbaren vom Lichtenbergischen Kloster“ vgl. p. 181. Bd. 55, p. 196, Z. 9 v. o. Bestrickung d. i. Gefangensetzung. vgl. Bd. 61, p. 37. Bd. 55, p. 216, Z. 16. v. u. Abfertigung d. i. Antheil, Ausstattung von den Klostergütern. vgl. Bd. 56, p. 116, Z. 3 v. u. No. 616 gehört vielleicht als Nachschrift zu No. 596. Bd. 55, p. 288, Z. 1 D. — der früher Präceptor des Königs Ferdinand war. Bd. 55, p. 307, Z. 6 v. o. „das Buch“ vgl. p. 314 und p. 320. Bd. 55, p. 313, Z. 15 v. o. der Heinz ist Herzog Heinrich von Braunschweig.