# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1862_S329 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ein brüderlicher Gruß aus Deutschland von Fr. Brunn. 329 und Speculation. Warum wehrt man sich sonst so hartnäckig vor den einfachen Consequenzen, die aus der Lehre vom geistlichen Priesterthum folgen? Warum sind dieselben Vielen fast wie ein Geruch des Todes, der sie mit einem heimlichen Grauen zu erfüllen scheint, statt daß sie ihnen sein sollten wie der süße Balsam des Lebens, der aus der Rechtfertigung durch den Glauben, aus dem Kreuze Christi fließt? — Weil ich durch den Glauben Christum habe mit Seinem ganzen Verdienst, all seinem Recht und seiner Gewalt: nur so und in diesem Sinn glaube und bekenne ich mit unsern Symbolen, daß „die Kirche die Schlüssel hat“ und desgleichen, daß „die Kirche, weil sie das Priesterthum hat, auch die Macht hat, Kirchendiener zu berufen ꝛc.“ Stehen diese Sätze in ihrem vollen Sinn aber fest, so ist es nichts als die so gar einfache klare und fast selbstverständliche Folgerung, die aller kindlich einfältige Glaube von selbst daraus ziehen muß und die ihm nur eine falsch berühmte Kunst theologischer Speculation kann zweifelhaft machen wollen: nehmlich daß, 1. wenn die Kirche die Schlüssel hat, selbstverständlich der Pfarrer oder Kirchendiener nur zu der öffentlichen und ordnungsmäßigen Verwaltung der Schlüsselgewalt von dem HErrn Christo in Seiner Kirche gesetzt und bestellt sein kann und wenn unsre alten Väter so oft sagen und auch fast niemand bestreitet, daß der Pfarrer nur ein „Kirchendiener“ ist, daß er „im Namen der Kirche“ steht und handelt, so kann ich diesen Ausdrücken nimmermehr einen andern Sinn und Verstand abgewinnen als eben den, daß der Pfarrer in seinem Amt nur Rechte und Handlungen vollzieht, die ursprünglich nicht ihm, sondern der Kirche angehören, daß er also dieselben nur thut und ausübt im Auftrage und an statt der Kirche, d. i. in Uebertragung der Rechte und Vollmachten der Kirche. Mag denn immerhin der Ausdruck von einer „Uebertragung“, der hierbei gebraucht wird, nur menschlich irdisch sein, die Sache, die er zur Klarheit bringen soll, das ist doch nur die himmlich göttliche, nehmlich die Frage: verwaltet der Pfarrer in dem, was er thut, seine eignen Rechte oder Rechte der Kirche, handelt er in seinem oder im Namen der Kirche? Das ist das alleinige Dilemma, auf dessen Beantwortung am Ende in der ganzen Amtsfrage Alles zuletzt hinausläuft. Und da sollten Lutheraner um eine glatte runde einfache Antwort verlegen und in Zweifel sein? — Die andre ebenso klare und kindlich einfältige Folgerung aus der Lehre vom geistlichen Priesterthum aller Gläubigen scheint mir 2. die Anwendung dieser Lehre auf die Regierung der Kirche. Sagen unsre Symbole, „die Kirche, weil sie das Priesterthum hat, muß sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu berufen“, wer will denn nun, erstlich einen Haufen gläubiger Christen, der sich an einem Orte zur Uebung christlichen Gottesdienstes zusammenfindet das wehren, daß sie sich einen Pfarrer zu diesem Zweck berufen und zum Andern, wenn sie das thun, wobei und wodurch soll ich dann merken und gewiß sein, daß dieser neu bestellte Pfarrer wirklich von Christen berufen sei, die dazu Macht und Recht haben? Woher anders, als aus den Kennzeichen der Kirche, wie Luther sagt, die mich gewiß machen wo Wort und Sacrament sind,