# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1862_S328 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 328 Ein brüderlicher Gruß aus Deutschland von Fr. Brunn. 16. und 17. Jahrhunderts gethan hat; man mag selbst zugeben, daß dieses recht und der Ordnung gemäß sei, überall wo die Kirche in das Ganze eines Volks übergeht und Volks⸗ oder Landes⸗Kirche wird, aber es ist doch zum äußeren Bestand der Kirche nicht die wesentliche oder allein ordentliche Form, sondern die sichtbare Kirche ist und bleibt allezeit nur der um Wort und Sacrament gesammelte Haufe der Berufenen. Von ganz besonderer Bedeutung und Wichtigkeit aber halte ich die Hervorhebung der Lehre von geistlichen Priesterthum aller Christen, wie sie von Eurer Synode geschehen ist und die rechte Anwendung dieser Lehre auf kirchlicher Verfassung und Regierung. Ist doch letztre gar nicht richtig zu fassen möglich, so lang das Priesterthum aller Gläubigen nicht vollständig gefaßt und gewürdigt ist mit seinen Rechten und Pflichten. Und daß grade diese Lehre heutzu Tag noch immer nicht hinreichend verstanden wird, das ist ohne Zweifel die Ursache so vieler Unklarheit und Verwirrung in den Streitigkeiten über Predigtamt, Kirchenregiment und kirchliche Verfassung. Grade darin aber sehe ich deßhalb auch eine besondere Aufgabe, deren Gott Eure Synode gewürdigt hat, daß sie mit dem Zeugniß für das geistliche Priesterthum aller Gläubigen so klar und entschieden öffentlich hervorgetreten ist. Ists doch fürwahr das höchste Heiligthum des Glaubens, um welches es sich dabei handelt: nehmlich die Zuversicht, daß allein durch den Glauben wahrhaftig der ganze Christus mit all Seinen Gütern, Rechten und Verdiensten unser Eigenthum wird, so völlig, daß ich in dem gläubigen Christen nicht mehr das eigne Ich anzusehen habe, sondern allein den Christus, der in ihm lebt und ist (Galat. 2, 20). So gewiß und völlig darum Christus ein König und Priester ist, so gewiß bin ich es auch, der ich an Ihn glaube und Ihn habe; so gewiß Christus alle Gewalt der Schlüssel inne hat, so gewiß ich auch; so gewiß niemand dem HErrn Christo wehren könnte alle priesterlichen Geschäfte in Seiner Kirche zu verwalten, so gewiß Er es ist, der allein alle Macht und Gewalt der Regierung in Seiner Kirche hat, so gewiß auch Seine Christen, in denen Er lebt und wohnt durch den Glauben. Das fassen glauben und verstehen, das heißt nichts anderes als den Schatz der Gnaden und des Heils recht fassen und verstehen, den uns Christus erworben hat, es heißt die Zueignung Christi und Seines Verdienstes, die Lehre von der Rechtfertigung recht fassen und verstehen, nach welcher Christus mit uns so ganz Ein Ding ist, daß in allen Stücken Sein Verdienst mein Verdienst, Sein Recht mein Recht ist. Das geistliche Priesterthum der Gläubigen nicht völlig begreifen und würdigen, ihm auch nur ein Härchen breit zu nahe treten, das ist darum nichts Geringeres, als die Lehre von der Rechtfertigung und die ganze Herrlichkeit des Glaubens mißkennen. Darum scheint es mir eines der betrübtesten Zeichen unserer Zeit, daß grade die Lehre vom geistlichen Priesterthum der Gläubigen, die dem kindlich einfältigen Glauben so leicht und faßlich, so süß und herrlich sein sollte, den Meisten so schwer eingeht. Es ist mir das ein trauriger Beweis, wie viel der einfältige Glaube noch zurücksteht hinter allerlei theologischer Gelehrsamkeit