# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1862_S327 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ein brüderlicher Gruß aus Deutschland von Fr. Brunn. 327 sondern nur einige wenige Stücke derselben. Ebendasselbe kann auch nur der rechte Sinn des Art. 7 der Augsb. Conf. sein, nehmlich daß die Kirche ihrem Wesen nach die Versammlung aller wahrhaft Gläubigen auf Erden ist und wenn dazu gesetzt ist, „bei denen das Evangelium rein gepredigt wird ꝛc.,“ so will hiermit die Confession nicht einen Unterschied unter den Gläubigen setzen, als ob ihrer etliche seien, nehmlich die Glieder der lutherischen Kirche, die das reine Evangelium hätten, während andre Gläubige seien, die das reine Evangelium nicht hätten und darum auch nicht in der Kirche seien (wie es fast buchstäblich so ausgesprochen wird von denen, die in dem 7. Artikel der Augsb. Conf. nur eine Definition der sichtbaren lutherischen Kirche erblicken wollen), sondern wie der heilige Geist nur „durch das Evangelium“ den Menschen beruft, so kann es auch nirgends Gläubige geben, die nicht das einige rechte Evangelium rein und wahrhaftig hätten, obwohl oft nur stückweise, nicht in seinem ganzen Umfange. Diesen Grundbegriff von Kirche als dem Leibe Christi antasten, das heißt wahrlich den Grund unserer Seligkeit antasten. Auch was Begriff und Wesen der sichtbaren Kirche anlangt, so bekenne ich mich mit Eurer Synode, geliebte Brüder, ganz zu dem, was Prof. Walther in seinen Thesen von der Kirche aussagt. Ich bin mit Euch einig darin, daß der HErr auch eine sichtbare Kirche auf Erden haben will, die Er durch Sein Wort und Sacrament, als den Gnadenmitteln, durch welche allein Er uns den heiligen Geist und alle Gnade gibt, bildet und erhält, und desgleichen, daß unter allen Partikularkirchen die lutherische, die Wort und Sacrament rein und ganz nach dem Willen Christi besitzt, in diesem Sinn die rechte oder wahre sichtbare Kirche ist, zu der wir nach dem Befehl Christi uns halten sollen. Ich kann es darum nur für eine leere Schmähung halten, wenn P. Grabau Euch nachsagt, Ihr wolltet nur eine unsichtbare Kirche und verleugnetet die sichtbare. Doch ebenso klar und fest stehe ich mit Euch gegen Alles, was das unsichtbare rein geistliche Wesen der Kirche von ihrer irdischen sichtbaren Erscheinung und Gestalt nicht gehörig unterscheidet. Dahin rechne ich besonders die Gedanken von einem der Kirche eingestifteten und darum ihr wesentlich angehörenden Organismus von äußerer Verfassung, Kirchenregiment ꝛc. Damit wird nothwendig dem Wort Gottes als der alleinigen die Kirche haltenden und regierenden Macht die Ehre genommen und der Stecken eines falsch gesetzlichen päpstischen Treibers in die Kirche eingeführt. Wenn es im vierten Artikel der Apologie so oft heißt, die Heuchler und Bösen, die in der Kirche sind, stünden nur in der „Gemeinschaft der äußern Zeichen“, d. h. des Worts und der Sacramente, so ist damit bestimmt und scharf erklärt, was die sichtbare Kirche bindet und hält, nehmlich eben diese Gemeinschaft der „äußern Zeichen“ und sonst nichts weder von einem anderweitigen Organismus, noch von natürlichen Lebensordnungen im Staat, Volk oder Familie. Die Kirche, welcher alles dienen und nützlich werden soll, Fürst wie Unterthan, mag wohl der Dienste weltlicher Obrigkeit gebrauchen zu ihren Zwecken, wie die lutherische Kirche des