# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1862_S320 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 320 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. könnte, daß wir nicht vom 13. October 1781, sondern vom 6. Juli 1415 (Hus' Todestag) stammen . . .: das wäre Indolenz, das wäre Unwissenheit, Mißachtung unseres Volkes und Undank gegen unsere Väter! Calvinismus und Lutherthum sind fremdländische Blumen, die wir da zu Hause nicht gepflegt haben. Die gaben uns andere, welche uns verwalteten. Wir wollen also ursprünglich werden, die Deutschen wollen wir Deutsche, die Franzosen Franzosen sein lassen, wir aber wollen wieder Böhmen werden. Wir wollen ursprünglich werden, weder Helvetisch, noch Augsburgisch, sondern gereinigte Evangelische mit zwei Confessionen, der brüderlichen vom Jahre 1535 und der böhmischen vom Jahre 1575, und wollen aus den uns von unseren Vätern vermachten Schätzen schöpfen. Die Deutschen waren ja einmal hinter uns zurück, lassen wir sie wieder zurück; was sie bisher nicht durchführen konnten, das werden wir ihnen zeigen.“ Eine wie tief gehende (!) Erneuerung der alten böhmischen Brüderkirche man beabsichtigt, zeigt der Schluß des Artikels: „Endlich möge auch unser Aeußeres ursprünglich sein. Da bemerke ich vor Allem, daß es eine verkehrte und unwürdige Gewohnheit ist, das Gesicht zu rasiren.“ — Gewiß war die Erscheinung der böhmischen Brüder vor der Reformation ein gewaltiges Zeichen, daß die wahre Kirche noch nicht ausgestorben sei; nach der von Gott selbst gemachten Reformation der Kirche aber und nach Verwelkung jener Pflanze läßt sich diese nicht wieder zu ihrer eigenthümlichen Gestalt und Blüthe bringen. Dresden, 27. Juli. Eine dieser Tage veröffentlichte Cultusministerial-Verordnung, den Religionseid betreffend, enthält neue Eidesformulare für die weltlichen und geistlichen Religionsdiener, einschließlich der Lehrer. Diese Bestimmungen sind dem vom Landtag abgelehnten Entwurf einer Kirchenordnung entnommen. So heißt es denn: Alle Lehrer an Gymnasien, Realschulen, Lehrerseminaren und Volksschulen (mit Ausnahme der Lehrer für Künste und körperliche Fertigkeiten, Schreiblehrer u. s. w., ferner wem sonst das Ministerium Dispensation zu ertheilen für zulässig erachtet) sind nach Formularen zu verpflichten, in denen es heißt: „Ich schwöre, daß ich bei der in hiesigen Landen angenommenen reinen Lehre der evangelisch⸗lutherischen Kirche, wie solche in der heiligen Schrift enthalten, in der ersten ungeänderten Augsburgischen Confession und den beiden Katechismen Dr. Luther's erklärt und dargestellt ist, beständig ohne Falsch verbleiben, sie unverfälscht vortragen und, falls ich von dem bei der evangelischen Kirche angenommenen Lehrbegriffe abweiche, dies ohne Anstand meinen Vorgesetzten anzeigen will.“ Die Reformirten im Hannoverschen, die bisher unter lutherischen Behörden standen, haben auf einer Conferenz, die am 8. Juli in Lingen abgehalten wurde, beschlossen, an die Landesregierung eine Adresse mit der Bitte um eine gesonderte Verfassung für die Ref. Gemeinden des Königreichs Hannover zu richten. Freiburg, 18. August. Unter diesem Datum lesen wir in der Kath. H. Folgendes: Das Unkraut schießt in der neuen Aera immer üppiger hervor und fängt bereits an Früchte zu bringen. Man höre und entsetze sich: Heute am hellen Tag zwischen 11 und 12 Uhr zogen hier vier Gesellen, die wahrscheinlich ihren blauen Montag feierten, von der Löwengasse aus dem Haus ihrer Kostgeberin in ihre Werkstatt in der Niemensgasse. Einer der vier Gesellen trug das Bild des gekreuzigten Heilandes voran und während einer der Frevler im Vespertone Zoten vorsang, antworteten die Uebrigen im Chorus litaneienmäßig mit Amen! Das Alles geschah nicht in einem Winkel der Stadt, sondern in einer belebten Straße in der Nähe der bürgermeisterlichen Wohnung. Es geschah auch nicht unbemerkt, sondern viele Leute, die den wüsten Gesang gehört, schauten aus Fenstern und Thüren und sprachen laut ihre Entrüstung aus über diese Gotteslästerung. Wie wir hören, hat die Polizei bereits Erkundigungen eingezogen und werden die Frevler der verdienten Strafe nicht entgehen.