# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1862_S311 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ein Beitrag zur Verbesserung der Ausgaben von Luthers Werken. 311 No. 456 ist Fragment aus No. 516, 712 und 871; darum zu datiren vom 31. December 1543. Bei de Wette ebenso: IV, 496; IV, 659; V, 612. Bei diesem Briefe hat der Herausgeber der Erl. Ausg. den wieder⸗ holten Druck bemerkt und angezeigt 56, LX. No. 463, überschrieben: „an einen von Adel“, ist an Johannes von Riedtesel, kurf. sächs. Kämmerer, zu adressiren, wie sich aus der Vergleichung mit No. 428 und No. 510 ergiebt: No. 463, Bd. 55, p. 42, Z. 11 v. u. „euer falsche Freunde“ ebenso No. 428, Bd. 54, p. 342. No. 463, Bd. 55, p. 43, Z. 9 v. u. „Euer Sohn“ in No. 510, Bd. 55, p. 110 „unser Student Johann Riedtesel.“ No. 463, Bd. 44, Z. 1. v. o. Doctor Martinus (Luthers kleiner Sohn scherzweise so genannt) der Pathe Riedtesels, Band 54, p. 342. „An einen Ungenannten“ in der Ueberschrift von No. 508 ist zu ver⸗ ändern: „An einen von Adel,“ wie die Anrede: „Gestrenger“ ergiebt. Die Ueberschrift von No. 545 sollte heißen: „An Christian III., König von Dänemark.“ vgl. Bd. 62, p. 96. Zu No. 574 siehe, was bei No. 249 angemerkt ist. Das Datum von No. 626 muß heißen: den 26. Febr. 1540. vgl. das Datum von No. 622. Dieser Brief ist einen Tag später geschrieben. No. 609 ist, wie sich aus dem Briefe ergiebt, an einen Prediger gerichtet. No. 648 A. ist ein fabricirter Brief, zusammengestoppelt aus No. 816b und 820*, der sich so in allen Sammlungen, außer der Eislebischen, findet. Er ist zu streichen. No. 660 ist in Band 64, p. 316 irrig dem Jahre 1542 zugeschrieben. Die Bemerkung dort, „fehlt bei de W.“ ist unrichtig, denn der Brief steht V, 392. II. Verbesserungen des Textes, Ergänzungen und Conjecturen. Bd. 55. Bd. 55, p. 109, Z. 2 v. u. füge in die Lücke: Wahrheit. p. 110, Z. 1 v. o. „ „ „ „ Ribbe. p. 110, Z. 6 v. o. „ „ „ „ freundlich. (?) p. 120, Z. 18 v. u. statt Joraff lies: Jacoff d. i. Jacob. Die Lücken Bd. 55, p. 152 sind wohl folgendermaßen zu ergänzen: „E. K. F. G. wollen ihn lassen [vor sich] kommen, und aufs Schärfest an einander verklagen lassen[.] Denn er sich so hoch beruft auf Gott, sein [Unschuld] und Recht, daß ich nicht gern höre, und wo [er] überwiesen würde der That, so wollte ich [rathen], daß man ihm umb des hohen Be⸗ rufens [willen, das er] thut, (wo es falsch erfunden würde) also den [Grind be⸗]schore, daß“ u. s. w. Bd. 55, p. 159, Z. 7 v. u. statt: „und“ lies: „wir“. Im Uebrigen läßt sich die Stelle verständlich machen durch Verbesserung der Interpunction: