# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1862_S282 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 282 Litterarische Intelligenzen. zahl von Bänden umfassenden Werkes hat für sich eine gewisse Selbstständig⸗ keit und wird auch einzeln abgegeben. Der zweite Theil wird die Briefe an die Galater und Korinther umfassen und dürfte gegen Ostern nächsten Jah⸗ res erscheinen. Bei Sebald in Nürnberg erschien so eben: Löhe, Raphael, ein evangelisches Gebetbüchlein. 1 Thlr. In Lugau in Sachsen im Selbstverlage des Verfassers erschien so eben: Gedanken über die christliche Freiheit. Von Moritz Robert Engel, Pfarrer zu Lugau im K. Sachsen. Erstes Stück. Die christliche Glaubens⸗ freiheit. 34 S. in 8. Es ist dies ein ganz vortreffliches Flugschriftchen, welches niemand ohne Glaubensstärkung lesen wird. Als eine Probe thei⸗ len wir hier mit, was der Verfasser über das Wesen der christlichen Glaubens⸗ freiheit sagt. Er schreibt: Was ist sie und worin steht sie? Ist sie etwa jene wunderliche Freiheit, nach der es Jedermann freistehen soll, zu glauben was und wie viel ihm beliebt? Ist sie das Recht, nach eignem Ermessen und Gut⸗ dünken wählen zu können unter den tausend und abertausend Glaubensmei⸗ nungen und Glaubenslehren, Religionen, Kirchen⸗Bekenntnissen, Denomi⸗ nationen und Secten, deren die Welt voll ist und die sammt und sonders Anspruch darauf machen, daß sie im Besitze der Wahrheit sind? Stehen wir mit dieser Freiheit mitten in dem endlosen Gewirre der sich kreuzenden und widersprechenden Lehren der Menschen, um nach eigner Wahl und aus höchst⸗ eigner Machtvollkommenheit uns zu entscheiden für Moses oder Christus, für den Thalmud oder den Coran, für Trient oder Dordrecht, Union oder Confession, Rationalismus oder Supranaturalismus, Atheismus oder Pan⸗ theismus, Materialismus oder Spiritualismus oder auch für keins von die⸗ sem Allen, indem wir unsern Standpunkt, wie sie sagen, über den Partheien nehmen und unabhängig, unbekümmert um Andre, unsre eignen Wege gehen? Heißt frei sein im Glauben nichts andres, als das Recht haben, diesem oder jenem Abentheurer auf religiösem Gebiete folgen zu können? Ist hierüber noch nichts entschieden; ist die Wahrheit nicht Eine, sondern ein Proteus mit mancherlei Gestalten? Giebt es in der That ganz und gar keine Schranken für diese Freiheit, als das eigne Belieben; nirgends einen Anhalt, einen festen Punkt, eine Auctorität in Sachen des Glaubens und ist auch die Unterordnung unter die Schrift an sich schon und in jedem Sinne Knechtung des Geistes und Buchstabendienst, geistlose Nachbeterei und Rückschritt, Selbstverdummung und Aberglaube? Nun ist das wohl wahr, daß im Grunde jeder glauben kann, was er will. Wer wills ihm wehren? Wer kann einem Andern den Glauben geben oder nehmen? Muß nicht der Glaube frei sein und hat er nicht nur dann wah⸗ ren Werth, wenn er die Frucht eigner Erfahrung, wenn er selbsteignes Besitzthum, Herzensangelegenheit ist? Verurtheilt doch auch Christus die, welche nur Herr, Herr, sagen und den Willen des himmlischen Vaters nicht thun (Matth. 7, 21. 22.) und unleugbar gefallen Gott erzwungene Dienste nun und nimmermehr. Wir unterschreiben vollständig, was Tertullian sagt (ad Scap. c. 2.): „Es gehört zu den Menschenrechten und es ist eine natür⸗ licher Weise Allen zukommende Gewalt, daß es jedermann freistehen muß, das zu verehren, wohin ihn seine Meinung zieht, und welche Religion einer hat, das kann niemandem weder etwas schaden noch nützen. Aber es wäre auch wider alle Religion, jemanden zu einer Religion zwingen zu wollen, da diese nicht mit Gewalt erzwungen werden soll, sondern durch und durch in eines jeden Willen steht; versteht es sich doch von selbst, daß Opfer frei⸗ willig dargebracht werden müssen." Darum ist es aber denn doch noch