# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1862_S274 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 274 Lic. Ströbel über die Revision der Luther'schen Bibel. gesehen von diesem ehrlichem Eingeständniß ist der ganze zweite Grund so wurmstichig als der erste. „Die Berufung auf die Abschaffung der Itala im 4. Jahrhundert ist nur scheinbar treffend," sagt die Ev. Kirchen⸗Zeitung; denn „erstens war diese Itala an innerem Werthe unserer deutschen Bibel bei weitem nicht ebenbürtig; zweitens war dieselbe als ein Ganzes noch nicht lange in den Gebrauch der abendländischen Christenheit übergegangen und hatte bei weitem nicht so tiefe Wurzeln im Volke geschlagen, wie unsere deutsche, zumal schon die damalige Art, Bücher zu vervielfältigen, ihrer allge⸗ meinen Verbreitung im Wege stand; drittens war der Verfasser der neuen Uebersetzung, der Vulgata, der heil. Hieronymus, zu seiner Zeit ein Mann, welcher der Kirche eine ungleich größere Gewähr und Sicherheit bot, als heut zu Tage ein de Wette, v. Meyer oder Stier; viertens war zu jener Zeit dafür gesorgt, daß es bei der neuen Uebersetzung nun auch blieb und die Kirche nicht durch neue und immer neue Versuche der Art zerspalten und hin und her gerissen ward. Das sind ja der Unterschiede genug. Was daher um's Jahr 400 bei der Itala ohne erheblichen Nachtheil, ja zum großen Vortheil der Kirche von statten ging, das würde jetzt unter so veränderten Verhältnissen von verhängnißvollen Folgen begleitet sein." Auf einige dieser Folgen macht die Ev. Kirchen-Zeitung aufmerksam; es sind aber auch noch andere in Be⸗ tracht zu ziehen. Die Fragen: Hat es nicht schon vor der Reformation deutsche Bibelversionen gegeben? Wünscht nicht Luther selbst jeder Stadt ihren ei⸗ genen Bibelübersetzer? Warum soll die evang. Kirche an die lutherische Ueber⸗ setzung gebunden sein? — werden von den Revisionsfreunden aus einem ganz absonderlichen Grunde erhoben. Auf den ersten Blick begreift man gar nicht, was dergleichen Fragen mit der angeblichen „Revision" zu thun haben; sie handeln ja von verschiedenen selbstständigen Uebersetzungen und Uebersetzern, nicht von „Revisoren." Ueberdies läßt sich auch nicht ab⸗ sehen, was man der evangel. Christenheit mit solchen Fragen eigentlich vor⸗ halten will. Soll uns damit etwa gesagt werden, so gut Luther das Recht hatte, an die Stelle jener älteren Versionen die seinige zu setzen, so gut dürfe jede neuere Dolmetschung der lutherischen vorgezogen werden? Oder meint man vielleicht, des Reformators Wunsch sei in Erfüllung gegangen, jede Stadt habe jetzt ihren Bibelübersetzer, und nur unsere Beschränktheit hindere uns, dies anzuerkennen? Oder hat je eine evangelische Stimme behauptet, an die Stelle des biblischen Grundtextes sei Luthers Uebersetzung getreten (denn nur das hieße, die Kirche an diese Uebersetzung binden)? Soviel mir bekannt ist, hat die evangelische Kirche zu keiner Zeit ihre Glieder (die ungelehrten so wenig als die gelehrten) an irgend eine Version gebunden; im Gegentheil hat sie ausdrücklich den Recurs an den Grundtext für die Ge⸗ lehrten zur Pflicht, für die Ungelehrten zum Recht gemacht und thatsächlich jedes Unternehmen begünstigt, wodurch die Erfüllung jener Pflicht erleichtert und gesichert, die Ausübung dieses Rechts wenigstens annäherungsweise er⸗ möglicht wird. Den möglichst ausgedehnten Gebrauch bewährter Hilfs⸗ mittel zum Schriftverständniß, guter älterer und neuerer Versionen, aner⸗