# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1862_S266 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 266 Lic. Ströbel über die Revision der Luther'schen Bibel. geschieht jetzt in Bezug auf die theol.⸗kritische Seite der Aufgabe durch die Publication der nachfolgenden Corrigenda des Hrn. Pred. Mönckeberg," und das vorliegende erste Heft der „Vorschläge" bezeichnet sich daher auf dem Titel als „Corrigenda des Cansteinischen Textes; theol.⸗kritischer Theil." „Eine Darlegung der nach der sprachlichen Seite der Aufgabe hin befolgten Grundsätze" steht in nächster Zeit durch Dr. Frommann in einem zweiten Hefte zu erwarten. „Die Capitelüberschriften und Parallelstellen sind von Hrn. Past. Mönckeberg einer sorgfältigen Revision unterzogen, und dieser wichtige Theil der Arbeit liegt vollendet vor." Soviel zur Kenntniß des status causae. Die Canst. Bibelanstalt fügt noch die Bitte hinzu an „Alle, denen diese Angelegenheit am Herzen liegt: die vorliegenden Vorschläge einer ern⸗ sten Prüfung zu unterziehen," — denn „es gilt, wo möglich ein für die ganze evangel. Kirche geltendes und von ihr anerkanntes Werk herbeizuführen." Ob ich wohl diese Bitte auch als an mich gerichtet ansehen darf? Wer weiß! Am Herzen liegt mir die Sache wohl, und zur ganzen evangelischen Kirche ge⸗ höre ich auch; aber, aber — — Herr Dr. Stier, als jetzt regierender kirchlich-litterarischer Pabst und Kaiser, hat mich ja in Bann und Acht ge⸗ than und erst neulichst die Redaction dieser Zeitschrift zum zweitenmale auf⸗ gefordert, das über mich verhängte Interdict schleunigst durch meine Excom⸗ munication aus der Zahl ihrer Mitarbeiter zu vollstrecken. Ein eiskalter stygischer Schauer überfiel mich, als mir dieses zweite Anathema zu Gesicht kam. Völlig zermalmt von der fulminanten Stier'schen Druckerschwärze war ich eben im Begriff, schriftlich von unserer Zeitschrift Abschied zu nehmen; siehe, da verwandelte sich plötzlich meine ganze Situation durch einen deus ex machina, der in Gestalt des Briefträgers mir die oben zuerst genannten Schriftstücke und den Auftrag zu Ihrer Anzeige von der Redaction überbrachte. Mag nun damals jene neueste pabstkaiserlichstiersche Achtserklärung der Re⸗ daction noch nicht zugegangen gewesen sein, oder hat letztere vielleicht gemeint, nicht jeder der seine Expectorationen mit „Ceterum censeo" schließe, sei des⸗ halb auch ein Censor oder gar ein Cato, — gleichviel! Ich habe nun⸗ mehr wieder Fug und Recht meine Meinung auszusprechen, trotz aller Bullen, Breven und Edicte unberufener Kirchenvormünder und Geistesdämpfer. Meine Meinung in dieser Sache ist aber lediglich ein Principiis obsta! und es gereicht mir zu großer Befriedigung, hierin mit Männern wie Nägelsbach (der dafür aber auch Stier's Geissel fühlen muß) und dem Verf. des obengenannten Aufsatzes in der Ev. Kirchen-Zeitung übereinzustimmen. Meines Erachtens kommt es bei der Revisions⸗Angelegenheit wesentlich dar⸗ auf an, gleich von vorn herein den einzigen Gesichtspunkt für das richtige Urtheil sicher zu stellen und klar zu machen, wie es auch die Ev. Kirchen-Zei⸗ tung gethan hat. „Daß Dr. M. Luther's Uebersetzung der heil. Schrift an der Unvollkommenheit aller menschlichen Werke Antheil hat und von größeren und geringeren Irrthümern und Mißverständnissen nicht frei ist, das ist in der evang. Kirche von jeher anerkannt. Gleichwohl sind in der Zeit, wo der Glaube der evang. Kirche unerschütterlich fest stand, diese Mängel nie so be⸗