# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1862_S254 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 254 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. Thatsache ist es übrigens, daß Pastor v. Rohr bei den mündlichen Verhandlungen mit Past. Habel, als dieser seine Behauptungen mit Stellen aus Luther's Schriften erhär⸗ tete, in der Hitze seine wahren Gedanken in Betreff Luther's unvorsichtig genug herausgab, indem er erklärte: „Luther sei in diesem Falle auch ein Kryptomissourianer gewesen!“ Generalsynode. Wie der „Luth. Kirchenbote“ vom 18. Juli berichtet, wurde vor kurzem in Luthersburg, Pa., ein Prozeß, den Anspruch einiger Glieder einer Gemeinde an die Kirche derselben betreffend, auf eine höchst merkwürdige Weise entschieden. „Pastor Grönmiller wurde vor ungefähr einem Jahre zum Prediger der ev.-luth. Gem. bei Luthers⸗ burg berufen. Für ihn waren 39 Glieder der Gemeinde, aber 8 waren zu Gunsten ihres früheren Predigers, Past. Engers. Hr. Past. Bierdemann, ein hervorragendes Glied der Ohio⸗Synode, bezeugte unter Eid vor der Court, daß die Generalsynode nicht lutherisch sei, und daß also natürlich alle mit derselben in Verbindung stehenden Prediger auch nicht lutherisch sein könnten. Es wurde nun von den Klägern die Behaup⸗ tung aufgestellt, sie hätten eine echt lutherische Kirche gebaut, und diejenigen, welche Hrn. Past. Grönmiller, ein Glied der Generalsynode, berufen hätten, seien von der echt lutheri⸗ schen Kirche abgefallen. Auf dieses Zeugniß hin fällte die Court das Urtheil zu Gunsten der Kläger und Past. Grönmiller und seine Gemeinde mußten die Kirche räumen.“ Daß dieser Entscheid auf die Generalsynodenleute und auch auf den Redakteur des „Kirchenboten“ wie ein Donnerschlag gewirkt hat, ist sehr erklärlich. Denn hiermit ist auf einmal alles Kircheneigenthum der Generalsynode, welches dieselbe unter lutherischem Namen beansprucht, in Frage gestellt. Die erste beste Fraction in einer jeden Gemeinde dieses Körpers, welche wirklich lutherisch sein will, hat nun die Aussicht auf ausschließlichen Besitz des Gemeindeeigenthums. Mit großer Entrüstung schreibt daher der Redacteur des Kirchenboten, Herr Anstädt: „Wir halten dieses eidliche Bezeugen vor Gericht, daß ein Prediger blos aus dem Umstande, daß er mit der Generalsynode in Verbindung stehe, nicht lutherisch sei, für einen schrecklichen Meineid, der von Gott früher oder später sicherlich bestraft werden wird. Diesen Fall aber sollte die Kirche hier nicht ruhen lassen; denn wenn diese Entscheidung als ein Exempel für die Zukunft statuirt wer⸗ den soll, so können sehr schlimme Folgen daraus fließen. Irgend eine Gemeinde steht in Gefahr, ihr Eigenthum zu verlieren, wenn Herr Bierdemann oder irgend jemand vor Gericht eidlich bezeugt, sie sei nicht echt lutherisch. Der Fall sollte deshalb dem höchsten Gerichtshof, der Supreme Court, zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden, auf daß wir in Zukunft unter ähnlichen Umständen genau wissen können, was wir zu erwarten haben.“ Zwar setzt Herr Anstädt hinzu: „Es ist nicht der Werth des betr. Kircheneigenthums, sondern das Princip, welches hier zum ersten Mal aufgestellt wird“, wir glauben aber, daß es sich bei der lieben Generalsynode umgekehrt verhält. Nicht um das Princip, sondern um das materielle Eigenthum handelt es sich bei ihr. Sie erkennt nicht mehr die Lehre der luth. Kirche, wie dieselbe in ihrem Bekenntnisse niedergelegt ist, an, nennt sich aber doch noch lutherisch, warum? Um die lutherisch seinwollenden Leute und ihr Kircheneigenthum zu behalten. Wahrheit oder Lüge? Im Wahrheitsfreund vom 23. Juli lesen wir: „Herr Randall, der Gesandte der Verein. St. in Rom, sagte während einer Audienz, die er bei Sr. Heiligkeit hatte, er sei vom Präsidenten instruirt, Sr. Heiligkeit von seiner tiefen Sympathie zu versichern und seinen ernsten Wunsch auszudrücken, der Pabst möge in Erreichung seiner Zwecke erfolgreich sein und sein Thron möge fest stehen.“ Der Lutheran Observer hat jüngst ein Zeugniß für unser kirchliches Be⸗ kenntniß abgelegt, das kaum von ihm erwartet wurde. Nachdem derselbe sich dahin aus⸗ gesprochen hatte, sich von Polemik fern halten zu wollen, trat im Blatte selbst ein Remonstrant, der sich nichts desto weniger einen Observer⸗Mann nannte, u. A. mit folgenden Worten dagegen auf: „Ist die Verwerfung der göttlichen Einsetzung des Sabbaths ein unwich⸗ tiger Gegenstand? Man sehe hin auf die Art und Weise, wie Gottes heilige Sabbathe in Deutschland beobachtet werden, wo die Lehren dieses groben Versehens (blunder) der Re⸗ formatoren noch immer im Schwange gehen. Man schaue auch auf die Früchte in unseren