# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1862_S253 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 253 die Satten, die Lauen, die Zuchthassenden froh sind, in einer solchen Gemeinde eine Zu⸗ fluchtsstätte für ihr zartes Fleisch zu finden und unter dem Schein, dennoch lutherisch zu bleiben, sich aus der lutherischen Gemeinde eines missourischen Pastors fortstehlen und ihrer Zucht entlaufen zu können. Unionismus. Wie sehr die hiesigen Secten von unionistischem Geiste durchdrungen sind, dafür gibt Dr. Sprague in einer Rede über das presbyterianische Seminar in Prince⸗ ton, N. Y., bekanntlich das bedeutendste und frequenteste in America, einen merkwürdigen Beleg. Darin eröffnet nehmlich der presbyterianisch orthodoxe Doctor, wie uns der Evan⸗ gelist mittheilt, daß unter seinen Zöglingen 42 Episcopal⸗Prediger sind (wovon 3 Bischöfe), 92 congregationalistische, 56 niederländisch reformirte, 32 baptistische, 11 associated und united presbyterianische, 7 deutsch reformirte, 5 lutherische (?) und 5 methodistische. Nun rathe, wer rathen kann, was doch für eine Theologie in Princeton gelehrt werden mag. Buffalo⸗Synode. Die Verhandlungen des Ministeriums dieser Synode mit Pastor Habel, deren wir bereits im vorigen Hefte gedacht haben, sind in ein neues Sta⸗ dium getreten. Sie sind zu charakteristisch für die Richtung der Buffalo⸗Synode, um nicht unser Interesse in Anspruch zu nehmen. Nachdem Pastor Habel in Milwaukee und Frei⸗ stadt (Wisconsin) in einem Colloquium vor einer von dem Senior zusammengerufenen Specialsynode nicht zu bewegen gewesen war, zuzugestehen, „daß die Kirchkinder dem Mi⸗ nisterium in allen Mitteldingen, die nicht wider Gottes Gebot sind, von Gewissenswegen Gehorsam schuldig, und daß die Gemeinden nicht Macht haben, eine Ordnung des Ministe⸗ riums zurückzuweisen oder ihre Gemeindeordnungen selbst zu machen“ ꝛc. — so erhielt Pastor Habel von Freistadt aus folgendes vom 3. Juli d. J. datirtes Schreiben: „Mit herzlicher Betrübniß zeigen wir Ihnen an, weil Sie 1. sich ausdrücklich erklärt haben, Sie hätten durch jenen Zusatz zu der Constitution der Gemeine in Kirchhayn, wel⸗ cher ohne Mitwissen der Präpositur und des Kirchen⸗Ministerii gemacht ist, und gegen unsre Pommersche K. O. geradezu anläuft und dieselbe aufhebt, keine Sünde gethan; und 2. weil Sie schriftlich (im Protocoll) und auch mündlich erklärt haben: Es dürfe keine Sen⸗ tenz (Erkenntniß) des Bannes vom Pastor vollzogen werden, ohne daß die Ortsgemeine zu dem Banne ihre Einwilligung gegeben, es sei mündlich mit Worten, oder still⸗ schweigend, und 3. hierbei auch erklärt haben: Sie behielten sich das Recht vor, diese falsche Lehre zu predigen, und könnten nicht versprechen, das Predigen derselben zu unterlassen: Daß Sie dadurch uns nöthigen, Sie hiermit und von heute an von dem heiligen Predigtamte in Kirchhayn auf drei Monate zu sus⸗ pendiren. Wir wünschen von treuem Herzen, und um Christi willen, daß Sie, während dieser Zeit von dem Irrthum Ihres Weges durch Gottes Hülfe und Gnade bekehrt werden mögen, damit wir des noch traurigeren Werks Ihrer Absetzung überhoben sein mögen. Im Namen des Kirchen⸗Ministerii der Synode von Buffalo Joh. Andr. A. Grabau, Sen. Min. An demselben Tage hatte sich aber Past. Habel bereits mit folgenden Worten losgesagt: „J. N. J. Da nunmehr offenbar geworden, daß die Synode der aus Preußen aus⸗ gewanderten Lutheraner, deren S. M. Herr Past. Grabau ist, falsche Lehre vom Amte der Schlüssel und den damit zusammenhängenden Punkten hat, und die rechte Lehre ver⸗ folgt: so erkläre ich hiermit meinen Austritt aus Ihrer Synode und wünsche Ihnen Got⸗ tes Gnade zur Buße über Ihre falschen Lehren und daraus hervorgegangenen schweren Sünden. Ludw. W. Habel, ev. luth. Past. zu Kirchhayn.“ worauf letzterer folgende Antwort des S. M. bekam: Freistadt, den 4. Juli 1862. „J. N. J. Ich sehe mich durch Ihr Schreiben vom 3. Juli d. J. veranlaßt, Ihnen mit Bedauern zu bezeugen, daß Ihr missourischer Wahn Sie von einer Sünde und Un⸗ wahrheit in die andere treibt und treiben wird. Im Uebrigen ist Ihre Meldung ganz unnütze und kann das Verfahren des Kirchen⸗Ministerii und der Synode gegen Sie nicht ändern. J. A. A. Grabau, S. M.