# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1862_S249 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Litterarische Intelligenzen. 249 ihn am Ende vorigen Jahres seines Dienstes mit dem Verbote, irgendwelche Amtshandlungen vorzunehmen. Der Kirchenrath konnte in seiner Lage nicht wohl anders handeln, und wenn bei ihm sonst alles recht gestanden hätte, dürfte man kein Bedenken tra⸗ gen, auf seine Seite zu treten. Daß aber nicht alles recht stand, ergiebt sich leider aus dieser Untersuchung zur Genüge. Als der Kirchenrath gegen Vollert's Verstöße einschritt, erlaubte sich dieser in aller Bescheidenheit, die Verstöße des Kirchenrathes und die Verwirrung in der Landeskirche dem gegenüberzustellen. Einige Stücke sind schon erwähnt. Die ganze Reihe der Anstöße führt Vollert in einer besondern Schrift an den Kirchenrath auf, um denselben zu einer Erklärung zu veranlassen, was für eine Kirche die Landeskirche sei, und was darin zu Recht bestehe. Zufolge dieser Schrift, deren Angaben von dem Kirchenrathe stillschweigend anerkannt werden, ist seit 1817 die Verpflichtung der Prediger auf die Bekenntnißschriften nur eine bedingte, insofern sie mit Gottes Wort übereinstimmen, also eigent⸗ lich aufgehoben. 1818 fand in der Hofkirche eine Union statt, welcher später noch die Gemeinde zu Eisenach gefolgt ist. Beide unirte Gemeinden sammt den reformirten sind der Landeskirche einverleibt und stehen unter ein und demselben Kirchenrath, welcher unirte Mitglieder zählt. Demgemäß wird bei der Anstellung der Lehrer und Prediger nicht auf den Bekenntnißstand der Gemeinden gesehen. Reformirte kommen an lutherische, Lutherische an unirte Stellen. 1852 hat sich der Kirchenrath daher in einem Erlasse aus⸗ drücklich für die Union ausgesprochen und die Unterschiede der Confessionen nicht für kirchentrennend erklärt. Was nun für eine Union nach Beseitigung der Bekenntnisse gemeint ist, darüber giebt es lautredende oder schreiende Thatsachen. Es ist die Union der Gleichgültigkeit und der Lehrfreiheit. Bis diesen Tag steht der Name des Kirchenrathes Dr. Dittenberger unter den Mitarbeitern der Protestanti⸗ schen (rationalistischen) Kirchenzeitung voran. Pfarrer Steinacker, dem we⸗ gen seines schnöden Unglaubens die Anstellung in Hannover verweigert wurde, hat eine ehrenvolle Aufnahme und Anstellung im Weimarschen gefunden. Wie er, so giebt es noch manche im Lande, die lehren können, was sie wollen, nur nicht wie Vollert, und sie sind liebe Leute. Denn es ist weder von Lehr⸗ noch von Sittenzucht die Rede, da die zweite gerade bei denen nicht zeit⸗ gemäß ist, welche die Tugendübung und Pflege für das erste und letzte Haupt⸗ stück in der Religion erklären. Lehrzucht aber kann man nicht üben, wo die Lehre frei ist. Hinzusetzen muß man noch, daß jüngst auf Befehl des Kirchen⸗ regimentes eine öffentliche Kirchencollecte zur Unterstützung des Baues einer jüdischen Synagoge veranstaltet ist. Die Judenschaft hat sich für diesen Be⸗ weis der Aufklärung öffentlich bedankt und damit dem Kirchenrathe Zeugniß seines Glaubens und seiner Union gegeben. Was ist denn die weimarsche Landeskirche? Der Kirchenrath antwortet: Die lutherische Kirche besteht darin noch zu Recht; wo, in welcher Weise, das sagt er nicht. Denn thatsächlich ist die Landeskirche als solche die Kirche