# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1862_S244 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 244 Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. vater, und dieser ihm eröffnet, daß er die von sich geschwängerte Iulianam heyrathen, und also wieder zu Ehren bringen wolle, so will sich nicht geziemen, daß er dies factum bei der Obrigkeit zu gebührender Strafe angeben wolle, sondern überläßt es billig göttlichem Gerichte. Es heißet ja, nach dem apostolischen Ausspruch: Die Hurer und Ehebrecher wird Gott richten, Ebr. XII. 4. wann sie nicht Buße thun. Sulpitius aber hat viel Kennzeichen einer herzlichen Buße an sich spüren lassen. Was die dritte Frage anbelangt: Wann Theodosius nicht selbst die Proclamation der beyden Verlobten verrichtet, so hat er hierüber sich kein Gewissen zu machen, wenn Iuliana als Jungfer von einem andern Prediger, der hiervon gar keine Wissenschaft hat, proclamiret wird, weil dergleichen proclamationes tota die geschehen, zumal es auch hier heißet: de occultis (welche Theodosius, vermöge des sigilli con- fessionarii, d. i. Beichtsiegels, zu offenbaren nicht befugt ist,) non iudicat ecclesia, vel ejus minister.*) Auf die vierte Frage zu antworten: So thut Theodosius, seinem Gewissen zu rathen, am besten, wenn er diese Leute copuliren sollte, daß er seine vices, sub quocunque tandem prae- textu hoc fiat, einem andern seiner Herren Collegen auftrage, und ihm das wenige accidens, so er etwan davon zu gewarten, gern und willig überlasse. Was die fünfte und letzte Frage betrifft: So kann Theodosius im Fall, da diese Heyrath ihren Fortgang haben sollte, gar wohl die Iulianam, die ohne Zweifel alsdenn durch diese Ver⸗ heyrathung auch sein Beichtkind werden dürfte, wegen dieser begangenen, und von Sulpitio ihm gestandenen schweren Sünde, vor der Beichte priuatim vornehmen, und ihr diesfalls gebührende Vorhaltung thun, auch sie treu⸗ herzig ermahnen, daß sie ja solchen Fall vor Gott in bußfertiger Demuth er⸗ kennen, beichten und bereuen, sodann ihr Leben künftig in diesem neuen Ehe⸗ stande in solcher Keuschheit führen wollte, damit der itzige Beichtvater, anstatt schmerzlicher Seufzer, über ihre thätige und wirkliche Buße sich freuen, und Gott dafür danken möchte. Auf diese Art würde Theodosius, so viel als in diesem casu geschehen kann, sein Gewissen retten, verhoffentlich auch der intereßirenden beyden Personen, Sulpitii und Iulianae Herzen rühren, daß sie vor Gott ihre Schuld, da sonderlich des begangenen Ehebruchs schwere Sünde ihnen nachdrücklich vorgestellet worden, desto herzlicher erkennen, aufs wenigste keines der besorgenden Inconvenientien und Aergernissen bey seiner Gemeinde darauf erfolgen würde. Nun der Herr erfülle denselben in diesen und allen andern Amts- angelegenheiten, mit dem Geiste der Weisheit und des Raths, in allen Stücken zu erkennen, was seines göttlichen Willens sey, und alsdenn solchen *) Ueber Verborgenes urtheilt die Kirche nicht, noch deren Diener.