# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1862_S241 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. 241 giebt, da kann man, da wird man sich zum Streite rüsten; und der Verfas⸗ ser steht nicht allein. Noch zählt man 100 andre Geistliche, die mit ihm sind in dieser wichtigen Sache. Der vornehmste Streiter sitzt aber da, wo alle seine Feinde zum Schemel seiner Füße gelegt werden. Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. Kann ein Mann, der mit einer ledigen Person bei Lebzeiten seiner Ehegattin die Ehe gebrochen, nach Ableben derselben, wenn er sich bußfertig zeigt, mit ersterer zur Ehe eingesegnet werden? Eine lehrreiche Antwort auf diese Frage findet sich in einem theologi⸗ schen Bedenken, welches im Jahre 1708 von der theologischen Facultät zu Leipzig in einem bestimmten derselben vorgelegten Falle ertheilt worden ist. Das Bedenken ist folgendes: Wohlehrwürdiger ꝛc. Es hat derselbe, in einem sub dato Salzburg den 27. Martii 1708 an uns abgelassenen Schreiben, in nachgesetztem casu unser theologisches Bedenken verlanget. Ottilia, eines Handwerksmanns Frau, ist krank, und lässet, bey Ver⸗ merkung ihres herbeynahenden Endes, Theodosium ihren Beichtvater, zu sich kommen, eröffnet ihm sodann sub fide silentii,*) daß ihr Ehe⸗ mann Sulpitius, der es sonst mit ihr und ihren Kindern erster Ehe allezeit gut gemeynt, sich im Trunk den Satan verführen lassen, daß er Iulianam, ein Mägdchen von etwan 18 Jahren, die sie fast erzogen, und welche ihr Sohn erster Ehe, Crispinus, heyrathen wollen, auch auf sie allbereit gemuthet, geschwängert, welche auch hierauf auswärts niederkommen, und sey das Kind noch am Leben, es habe auch ihr Sohn hiervon in allem Wissenschaft; sie aber habe es ihrem Manne, der es herzlich bereuet, aufrichtig verziehen, doch habe sie keine Ruhe in ihrem Gewissen gefunden, bis sie es ihrem Beicht⸗ vater entdecket, hoffe auch, er werde es verschweigen, weil sie lebte, stürbe sie aber, so möchte er es dem Manne sagen und vorhalten, damit er destomehr in beständiger Buße verharrete. Hierauf stirbt Ottilia, und Theodosius nimmt Gelegenheit mit Sulpitio zu reden, und befindet, daß er das factum nicht läugnet, sondern vielmehr mit Thränen bereuet, und andere gute Kenn⸗ zeichen einer wahren Buße an sich spühren lässet. Dabey aber ereignet sich dieses: Es kömmt nach einiger Zeit Sulpitius zu Theodosio, und eröff⸗ net ihm, daß er die von ihm geschwächte Iulianam heyrathen, und also wieder zu Ehren bringen wolle; denn sein Stiefsohn Crispinus nähme sie doch nicht, und sey es auch wohl zufrieden, wenn sie von ihm geheyrathet würde. Da fraget sichs nun: 1. Ob Theodosius diese Heyrath nicht widerrathen sollen, quia Sulpitius per adulterium Iulianam polluit?**) *) Unter dem Siegel der Verschwiegenheit. **) Weil Sulpitius die Juliana durch Ehebruch befleckt hat. 16