# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1862_S235 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. 235 genommen werden kann; er steht aber auch gerade da am rechten Platze, wo die Kirche mit dem Tauf-Funte sich dem Täufling öffnet.“ (Rudelbach.) Bei dem zweiten Theil der Taufe wendet sich die Kirche von dem Pathen zu dem Täufling selbst, der nun aber als unmündig zugleich in ihnen, die bisher als Fürbitter und Bürgen handelten, seine Stellvertreter, wie auch seine Zeugen erhält. Da ohne (Buße und) Glauben, von Gott gewirkt, Niemand getauft werden kann, (Apostelg. 2, 37. 38., Cap. 8, 35—38., Hebr. 6, 11.), der Täufer aber von dem Vorhandensein derselben durch das mündliche Bekenntniß sich überzeugen muß und da auch in der Taufe der Bund eines guten Gewissens geschlossen wird, (1 Petr. 3, 21.), und die hiezu nöthige Zusage des Täuflings Entsagung und Zusagung involvirt; so tritt in unmittelbare Beziehung zu dem Taufaktus und geht ihm voraus die Entsagung und das Glaubensbekenntniß jedes in dreigliederiger Form—beide uralten Ursprungs. Auf den Aktus folgt zum Schlusse die kurze, bündige, sich direkt auf die Kraft und Wirkung der empfangenen Taufe beziehende Benediction des Täuflings, das Votum postbaptismale: „Der allmächtige Gott und Vater ꝛc.“ und zwar nach altem Brauch unter dem Gal. 3, 27. symbolisirenden Anziehen des Westerhemds. Hie und da folgt noch ein Gebet, wie es sich z. B. in unserer Agende zum Schluß der Bestätigung der Nothtaufe sich findet. Anmerkung. Der wahre Glaube ist ohne Buße nicht zu denken, wiewohl die Erkenntniß der Sünde aus dem Gesetz mit Reue und Schrecken in demjenigen Sinne, wie bei Herangewachsenen, bei dem Säugling nicht möglich ist. d. Aus der Vorrede Dr. Luthers zum Taufbüchlein, die schon der ersten Ausgabe von 1523 beigegeben war, wie aus den Tischreden hebt nun noch Referent einige Stellen hervor. „Weil ich täglich sehe und höre, wie gar mit Unfleiß und wenigem Ernst, will nicht sagen mit Leichtfertigkeit, man das hohe, heilige, tröstliche Sacrament der Taufe, damit die Pathen und Beistände desto mehr zum Glauben und ernstlicher Andacht gereizet werden, und die Priester, so da taufen, desto mehr Fleiß um der Zuhörer willen haben müssen ꝛc. (Taufvermahnung.) Denn du hier hörest in den Worten dieser Gebet, wie kläglich und ernstlich die christliche Kirche das Kindlein herträgt, und so mit beständigen, ungezweifelten Worten für Gott bekennet, es sei vom Teufel besessen, und ein Kind der Sünden und Ungnaden und so fleißiglich bittet um Hilfe und Gnade durch die Taufe, daß es ein Kind Gottes werden möge . . . (Luther'sche Bedeutung des Exorcismus.) So gedenke nun, daß in dem Taufen diese äußerliche Stücke das geringste sind, als da ist: Unter Augen blasen, Kreuze anstreichen, Salz in den Mund geben, Speichel und Koth in die Ohren und Nasen thun, mit Oele auf der Brust und Schultern salben, und mit Cresam die Scheitel bestreichen, Westerhemd anziehen, und brennende Kerzen in die Hand geben, und was da mehr ist, das von Menschen, die Taufe zu zieren, hinzugethan ist; denn auch wohl ohne solches alles die Taufe geschehen mag, und nicht