# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1862_S234 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 234 Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. sagen können, daß sie „ohne Ruhm zu reden, bei uns mit größerer Andacht und Ernst gehalten wird, denn bei den Widersachern,“ und zwar nicht bloß bei den papistischen, sondern auch bei den schwärmerischen und afterlutherischen. b. Luthers deutsches Taufbüchlein von 1526, das in Folge der unterdeß reifer gewordenen Erkenntniß der Gemeinden, mehrere überflüssige, die Andacht mehr zerstreuende, als sammelnde, und die Handlung überladende Ceremonien fallen ließ, welche die erste Ausgabe von 1523 um der Schwachen willen noch beibehalten hatte, ist für alle übrigen lutherischen Taufrituale Norm geworden, die daher mit Hinzufügungen von Taufvermahnungen, Verpflichtung der Pathen und etwo noch eines Gebetes am Schlusse sowohl in der Wahl als auch in der Aufeinanderfolge der Taufstücke wohl die meiste liturgische Gleichförmigkeit aufzeigen. Nur in der Stellung der Verpflichtung der Pathen und der Art und Weise derselben waltet mancherlei Verschiedenheit ob. c. Das Centrale, der Höhepunkt der ganzen Taufliturgie ist der eigentliche Taufaktus — die Begießung mit Wasser im Namen des dreieinigen Gottes. Auf diesen streben alle die vorausgehenden Stücke zu und stehen mit ihm in engster Beziehung, auf ihn führt das Wenige, das nachfolgt, zurück. Zum Glauben und zu ernstlicher Andacht zu reizen, stehet voran die Taufvermahnung an die Pathen und übrigen Anwesenden, worauf die Kirche mit der Bezeichnung des Kreuzes, dem Christensymbol dem Täufling die Hand reicht und ihn Gott vorträgt, um Aufnahme ins Reich der Gnaden und um den hierbei nöthigen Glauben bittend, wobei sie durch den Exorcismus, wo derselbe im Gebrauch war und ist, als durch ein Symbol sowohl das große Verderben der menschlichen Natur, als auch die wunderbare Kraft der Taufe bekennt. Weil nun aber nach Pflanzung der Kirche in der Welt die Taufe meist an den Unmündigen vollzogen wird, so läßt sich die Kirche vor dem Taufakt — an manchen Orten jedoch auch nach demselben — von den Pathen die Bürgschaft der christlichen Erziehung des Täuflings sonderlich für den Fall des Absterbens der Eltern geben, worauf zur biblischen Begründung der Kindertaufe das Taufevangelium Marci 10 folgt und die Kirche sodann im heil. Vater Unser jenen Müttern gleich das Kind dem HErrn übergibt, daß er es „herze, segne, seine gebenedeiete Hand auf dasselbe lege, es mit dem heil. Geist, wahrem Glauben und ewigen Leben begnaden“ wolle. Hier nun schließt sich die erste, die vorbereitende Hälfte der Taufhandlung ab, was schon durch die Worte im Taufbüchlein angedeutet wird: „Darnach leite man das Kindlein zur Taufe und der Priester spreche: Der HErr behüte deinen Eingang ꝛc.“ Ehe der Täufling mit den Pathen an's Baptisterium trat, geleitete ihn nach alter Sitte, noch auf der Schwelle im Segenshause der Davidische Segensspruch aus Ps. 121: „Der HErr segne ꝛc.“ Man muß gestehen, es ist die einzige schickliche Stelle, wo dieser Wunsch auf-