# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1862_S233 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. 233 überdrüßig werden; wie bisher in Klöstern und Stiften sie sich mit Eselsarbeit beladen haben. . . . Auch ob solches tägliches Gottesdiensts vielleicht nicht die ganze Versammlung gewarten könnte, sollen doch die Priester, und Schüler und zuvor diejenigen, so man verhofft gute Prediger und Seelsorger aus zu werden, solches thun. Und daß man sie vermahne, solchs frei, nicht aus Zwang oder Unlust, nicht um Lohn, zeitlich noch ewig, sondern allein Gott zu Ehren, dem Nächsten zu Nutz zu thun.“ (Erl. A. 22, 154, 155.) Deutsche Messe und Ordnung des Gottesdienstes 1526: „Wohlan in Gottes Namen. Ist aufs Erste im deutschen Gottesdienst ein grober schlechter, einfältiger Catechismus vonnöthen. Catechismus aber heißt eine Unterricht .... Diese Unterricht oder Unterweisung weiß ich nicht schlechter oder besser zu stellen, denn sie bereit ist gestellet von Anfang der Christenheit und bisher blieben, nämlich die drei Stück: die zehen Gebot, der Glauben und das Vaterunser. In diesen dreien Stücken steht es schlecht und kurz, fast Alles, was eim Christen zu wissen noth ist. Diese Unterricht muß nun also geschehen, weil man noch keine sonderliche Gemein hat: daß sie auf der Kanzel, zu etlichen Zeiten oder täglich, wie das die Noth fordert, fürgepredigt werde und daheim in Häusern des Abends und Morgens den Kindern und Gesinde, so man sie will zu Christen machen, fürgesagt oder gelesen werde. Nicht allein also, daß sie die Wort auswendig lernen nachreden, wie bisher geschehen ist, sondern von Stück zu Stück frage und sie antworten lasse, was ein jeglichs bedeute und wie sie es verstehen.“ (E. A. 22, 231. 232.) Ebendas.: „Des Montags und Dienstags früh geschieht eine deutsche Lection von den zehn Geboten, vom Glauben und Vater Unser, von der Taufe und Sacrament, daß diese zween Tage den Catechismus erhalten und stärken in seinem rechten Verstand.“ p. 235. Siehe auch die Vorreden Dr. Luthers zu seinen beiden Catechismen. § 6. Die Taufhandlung. Unter den für sich bestehenden, vornehmlich den Nebengottesdiensten mehr anstatt eingefügten, zum Theil auch der Zeit nach, oft ganz getrennt von dem regelmäßigen Gottesdienst stattfindenden kirchlichen Handlungen hebt Referent zum Schluß seines Referats und zum Zweck desselben die Taufhandlung heraus. Nicht nur ist sie Sacramentshandlung an und für sich, sondern sie ist auch als solche durch ihre liturgische Einrichtung in Bezug auf Ursprung und Gliederung vor allen übrigen Handlungen ausgezeichnet, wie für eine derselben, die Confirmation, bestimmend. a. Auch in der Reformation der Taufliturgie ist Dr. Luther bekanntlich ebenso conservativ in christlicher Freiheit und Liebe, nach dem Vorbild der reinen Lehre und daraus hervorgehenden liturgischen Takt verfahren, wie in der Meßliturgie, so daß wir nicht eine neue, sondern eine gereinigte Taufliturgie haben und daher, wie von der Messe, so von der Taufhandlung