# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1862_S229 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. 229 tigen, so zufalls herzulommen. Es will doch bei den Andern weder Gesetz, noch Ordnung, noch Vermahnung, noch Dräuen helfen; die laß man fahren, daß sie williglich und frei lassen im Gottesdienst, was sie unwillig und ungern thun. Gott gefallen doch gezwungene Dienste nicht und sein vergeblich und verloren.“ (Deutsche Messe ꝛc. E. A. 22, 243.) § 5. Nebengottesdienste. 1. Aus den meist für die Priester bestimmten 8 Horen oder Gebetsstunden der römischen Kirche sind die beiden regelmäßigen Nebengottesdienste der lutherischen Kirche an Sonn-, Fest- und Werktagen hervorgegangen: die Matutin, die Mette oder der Frühgottesdienst und die Vesper oder der Nachmittags- oder Abendgottesdienst. Ihr Zweck ist Uebung des göttlichen Wortes und des gemeinsamen Gebetes, und wurden die täglichen Metten und Vespern, bei denen man statt der Predigt häufig eine Summarie nach der Lection verlas, vornehmlich um der Jugend willen und durch dieselbe abgehalten. Luther, Kirchenpostille, Epistelpredigt zu den Worten: „So seid nun mäßig und nüchtern zum Gebet“ 1 Petr. 4, 8: „Man siehet noch, wie die Christen in der ersten Kirche (da sie große Verfolgung gelitten,) in diesem Stück so fleißig gewesen und schier mehr denn zu willig, daß sie fast täglich, nicht allein Morgens und Abends, sondern auch etliche bestimmte Stunden zusammen kommen und mit einander gebetet haben, auch oft ganze Nächte gewacht und mit Beten zugebracht. Etliche haben solches so sehr getrieben, daß sie zuweilen bis in den vierten Tag nicht gegessen haben, wie St. Augustinus sagt. Das ist wohl etwas zu enge gespannt, sonderlich da man hernach ein Exempel und Gebot daraus gemachet. Aber das ist dennoch zu loben, daß sie Abends und Morgens und allezeit fein nüchtern gewesen: da solches aufgehört in der Gemeinde, ist gefolget das leidige Volk der Mönche (die da vorgegeben haben, für die Anderen zu beten,) welche wohl dieselben Stunden und Zeit, Metten, Vespern und andere behalten; aber nicht gebetet, sondern allein getönet oder gemurret und gelöret haben.“ Wir haben davon noch übrig die Kinderschulen, dadurch noch das Abend- und Morgengebet erhalten wird; aber es sollte in eines jeden Christen Haus auch also gehen, denn ein jeder Hausvater ist schuldig, seine Kinder dazu zu halten, auf's wenigste des Morgens und Abends zu beten, und Gott zu befehlen alle Noth der Welt, daß er wolle seinen Zorn abwenden und nicht strafen, wie wir verdienen.“ (E. A. 8, 288. 289.) 2. Die lutherische Mette und Vesper schließt sich in der Form wesentlich an die römische Mette und Vesper an und hat daher als gemeinsame Haupttheile den Hymnus, die Psalmodie, die Lektion und die Oration (das Bittgebet). Hymnus, Psalmodie und Oration bilden die Uebung des gemeinsamen Gebetes, Lektion mit Predigt oder Catechese oder Summarien die Uebung im Wort im engeren Sinne;