# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1862_S225 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang VIII. August 1862. No. 8. Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. (Schluß.) d) Beichte und Kirchengebet: „Dieses gemeinen Gebets ist noch von alter Gewohnheit blieben eine Anzeigung, wenn man am Ende der Predigt die Beichte erzählet und für alle Christenheit auf der Kanzel bittet. Aber es sollte nicht damit ausgerichtet sein, wie nun der Brauch und Weise ist; sondern sollte es lassen eine Vermahnung sein, durch die ganze Messe für solche Nothdurft zu bitten, zu welchen der Prediger uns reizet; und auf daß wir würdiglich bitten, uns unserer Sünde zuvor ermahnet, und dadurch demüthiget: welches aufs kürzlichste soll geschehen, daß darnach das Volk im Haufen sämmtlich Gott seine Sünde selbst klage und für Jedermann bitte mit Ernst und Glauben. O wann Gott wollte, daß irgend ein Haufe dieser Weise nach Meß hörete und betete, daß ein gemein, ein ernst Herzensgeschrei des ganzen Volks zu Gott aufginge, wie unmeßliche Tugend und Hilfe sollte aus dem Gebet folgen? Was möchte schrecklicher allen bösen Geistern begegnen? Was möchte größer Werk auf Erden geschehen? Dadurch so viel Fromme erhalten, so viel Sünder bekehret würden. Denn fürwahr, die christliche Kirche auf Erden nicht größere Macht noch Werk hat, denn solch gemein Gebet wider alles, was sie anstoßen mag. Das weiß der böse Geist wohl, darum thut er auch alles, was er vermag, dies Gebet zu verhindern.“ (Sermon von guten Werken 1520. E. A. 20, 241. 242.) „Ob man aber solche Paraphrasie und Vermahnung wolle auf der Kanzel flugs auf die Predigt thun, oder für dem Altar, laß ich frei einem Jeglichen seine Willkühre. Es siehet, als habens die Alten bisher auf der Kanzel gethan; daher noch blieben ist, daß man auf der Kanzel gemein Gebet thut oder das Vaterunser fürspricht, aber die Vermahnung zu einer öffentlichen Beicht worden ist,*) denn damit bleibet das Vater unser mit einer kurzen *) Wie z. B. in Nürnberg durch die Vollprecht'sche Abendmahlsvermahnung. Sie findet sich auch in unserer Agende bis zu den Worten: „und aus einem Kelch trinken.“ Von da an heißt es in der Nürnberger Vermahnung also: „Und dieweil wir alle gesündiget haben und der Gnade Gottes bedürfen, so demüthiget eure Herzen vor 15