# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1862_S222 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 222 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. und besseres Versammlungslocal bescheert, worüber unsre Freude um so größer ist, als es uns lange Zeit hindurch sehr schwierig wurde, ein solches zu bekommen. Nicht minder erfreulich ist für uns die Art und Weise, auf welche er dies Local uns hat zukommen lassen. Er hat nämlich das Herz des hiesigen ersten Predigers der Landeskirche (Bödeker) so freundlich gegen uns gestimmt, daß derselbe mit viel Mühe uns ein Local gesucht und besorgt hat.“ Die Wiedertäuferei ist also nicht nur bei der demokratischen Norddeutschen Zeitung, sondern auch bei unsern lichtfreundlichen Geistlichen in Gunst gekommen und fängt nun an, von der Regierung begünstigt, mit besserm Winde zu segeln, wird also auch wohl bessere Geschäfte machen. Die Verfügung der Regierung lautet: „Den Baptistenpredigern de Neui und de Weerdt zu Ihren (Ostfriesland) wird auf ihren Antrag eröffnet, daß das königl. Ministerium der geistl. und Unterrichtsangelegenheiten beschlossen habe, das Verbot, wornach ihnen jede Thätigkeit außerhalb ihres Wohnortes durch Verbreitung oder Belebung ihrer wiedertäuferischen Secte, so wie durch Veranstaltung von Versammlungen und Austheilung der Sacramente zu wirken, bei Strafe untersagt ist, einstweilen außer Kraft zu setzen und von Vollziehung der Strafe abzusehen, ohne daß an jenem Verbote rücksichtlich der Ausländer etwas geändert sei.“ Wie lange wird die letzte Beschränkung noch vorhalten? Freigemeindliches. Wie der „Magdeburg. Correspondent“ meldet, will der „Vorort“ Magdeburg in diesem Sommer wieder eine allgemeine Versammlung des „Bundes der freien Gemeinden in Deutschland“ ausschreiben, und auf die Tagesordnung sollen folgende Resolutionen kommen: a) Wir feiern die drei großen Feste der christlichen Kirche, Weihnachten, Ostern, Pfingsten, indem wir die geschichtlich christliche Grundlage derselben zur allgemeinen menschlichen Idee erweitern. b) Wir feiern den Charfreitag mit der Mahnung an die Opfer, welche der Menschheit ihre Fortbildung stets gekostet hat; den Bußtag mit seinem allerdings für uns unpassenden Namen als Gelegenheit der Mahnung zu sittlicher Rechenschaft; den Himmelfahrtstag als Frühlingsfest. c) Wir schlagen vor, alljährlich, etwa im Herbst, ein Fest zu feiern mit Bezug darauf, daß unsere jungen Mitglieder mit dem zwanzigsten Jahre stimmfähig werden. Ihre Namen werden dann vor der Gemeinde genannt; wo thunlich, treten sie selbst redend auf. Lehre der Antibreslauer. Dr. Huschke gibt im Maiheft der Erlanger Zeitschrift u. A. einige Auszüge aus der Schrift Pastor Könnemanns, eines der bedeutendsten unter den Antibreslauern, wider ihn (Dr. Huschke). Das Ausgezogene lautet u. A. wie folgt: „Das Amt, d. h. die damit bekleideten Personen, insofern sie das Amt haben, bildet, weil es Christi und nur unmittelbar an Christi Statt, nicht im Namen der Kirche wirkendes Amt ist, „„den Grund, die Grundlage der Kirche (d. h. jeder einzelnen Christenseele S. 101), auf dem sie sich im HErrn erbaut.““ Ohne dasselbe ist daher keine Kirche, und auch nur in ihm und wenn es in ungeschmälerter, unbeschränkter „„Machtvollkommenheit““ besteht, hat sie eine Herrlichkeit. „„Die Machtvollkommenheiten desselben sind die potestas ordinis (Predigt und Sacramentsverwaltung) und die potestas clavium (Absolution und Bann, der dem Pastor nach seiner alleinigen Erkenntniß und ohne irgend eine menschliche Rechenschaft zustehen muß S. 125), und wo das Amt mit diesen Machtvollkommenheiten in einer Gemeine ist, da ist diese Gemeine wahrhaftig die Kirche Christi, und es gehört zu ihrem Wesen, daß sie Kirche Christi ist, nicht mehr aber auch nicht weniger““ (so daß also, wenn der Pastor stirbt — das scheint unausweichlich zu folgen — diese Kirche Christi mit erlöscht, und erst mit einer neuen Besetzung der Stelle wieder entsteht).“ Würtemberg. Bis Ende vorigen Jahres war hier nur den Lutheranern, Reformirten und Katholiken der volle Genuß der staatsbürgerlichen Rechte gewährt; ein Gesetz aber vom 31. Dec. 1861 machte hier alle staatsbürgerlichen Rechte von dem religiösen Bekenntnisse völlig unabhängig. Preußen. Am Sonntage Palmarum hat in sämmtlichen unirten Kirchen Preußens eine Collecte stattgefunden, deren Zweck die Ermöglichung der Gründung und Versorgung neuer Kirchspiele war. In einer Ansprache des Oberkirchenraths, die dabei von den Kanzeln verlesen wurde, wird auch anderer kirchlicher Nothstände gedacht, die in der That an die hiesigen erinnern. Es heißt darin: „Sollte es gelingen, allmählich die neuen Gemeinden fest