# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1862_S214 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 214 Die Artikel des christlichen Glaubens. gewissen Eigenschaften und characteristischen Eigenschaften bedingt, so daß mit ihrer Aufhebung die Personen selbst aufgehoben, mithin durch die Leugnung dieses secundären Artikels der primäre Artikel von der heil. Dreieinigkeit und damit der Heilsgrund selbst umgestoßen wird. Ferner: Der secundäre Artikel von der persönlichen Vereinigung und Mittheilung der beiden Naturen ist enthalten in dem primären Artikel von Christo dem Gottmenschen. Sein Verdienst setzt beide mit Nothwendigkeit voraus. Wer demnach die Person Christi als des Gottmenschen gläubig annimmt, der hat den seligmachenden Glauben, wenn er auch nichts weiß von dem secundären Artikel der persönlichen Vereinigung und Mittheilung der Naturen. Wer dagegen diesen Artikel leugnen wollte, der leugnet durch Consequenz den primären Artikel von Christo dem Gottmenschen und setzt statt des rechten Christus zwei Christusse, oder einen, der nur Gott, oder einen, der nur Mensch ist. Ferner: Der Artikel von der Erbsünde ist ein secundärer, denn es kann einer nicht wissen, daß es eine Erbsünde giebt und doch, weil er glaubt, er sei ein Sünder und bedürfe des Heilandes, im seligmachenden Glauben stehen. Wer dagegen den Artikel leugnet, würde damit eine angeborne Heiligkeit und Kraft zur Erfüllung des göttlichen Gesetzes lehren, mithin einen primären Artikel, und damit das Glaubensfundament umstoßen. Ferner: die heil. Schrift setzt Glauben und Werke in der Rechtfertigung einander so gegenüber, daß das eine das andre ausschließt. — Die Rechtfertigung der Werke hebt die Rechtfertigung aus Gnaden auf, Röm. 3, 4. Eine Leugnung ist demnach hier nicht möglich ohne Verletzung des Fundaments. Indeß kann dennoch jemand an Christum glauben und durch solchen Glauben Vergebung seiner Sünden erlangen, der auch von dem secundären Artikel von der Rechtfertigung durch den Glauben mit Ausschluß jeglichen Werkes nichts gehört hat, noch weiß. Dies mag sonderlich der Fall gewesen sein zur Zeit des Pabstthums vor der Reformation. Da übrigens die Leugnung eines secundären Artikels den Heilsgrund nur durch Consequenz umstößt, dieselbe aber kein Gewicht hat, wo sie nicht begriffen wird, so kann sie in einem Menschen, bei dem dies der Fall ist, zugleich mit dem Heilsgrunde selbst bestehen. Und da die Erkenntniß eines solchen Artikels, der geleugnet wird, zur Erzeugung und Erhaltung des Glaubens nicht unbedingt nöthig ist, so kann die Leugnung desselben, wenn sie aus reiner Unkenntniß und Einfalt herfließt, auch zugleich mit der Erkenntniß der übrigen Artikel stehen, die zum Glauben und Heil unumgänglich nöthig sind. Antithese. Jeder Irrthum demnach, dadurch entweder ein secundärer Glaubensartikel geleugnet, oder ein ihnen widersprechender Artikel gelehrt wird, ist ein