# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1862_S208 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 208 Die Artikel des christlichen Glaubens. die es nicht besser könnten, sondern auch um der Schwärmer und Secten willen zu verhüten, wie man siehet und spüret an den Homilien in der Metten, daß etwa eben auch solche Weise gewesen ist. Sonst, wo nicht geistlicher Verstand und der Geist selbst redet durch die Prediger (welchen ich nicht will hiemit Ziel setzen), der Geist lehret wohl baß reden, denn alle Postillen und Homilien, so kommts doch endlich dahin, daß ein Jeglicher predigen wird, was er will, und anstatt des Evangelii und seiner Auslegung wiederum von blau Enten gepredigt wird. Denn auch das der Ursachen eine ist, daß wir die Episteln und Evangelia, wie sie in den Postillen geordnet stehen, behalten, daß der geistreichen Prediger wenig seind, die ganzen Evangelisten oder ander Buch gewaltiglich und nützlich handeln mögen.“ (Erl. A. 22, 238. 239.) (Schluß folgt.) Die Artikel des christlichen Glaubens.*) (Eine der St. Louiser Pastoralconferenz vorgelegte und von derselben besprochene Arbeit Pastor Otto Hanser's.) I. Die ganze heil. Schrift als göttliche Offenbarung ist Gegenstand des Glaubens. Aber unter dem, was sie den Menschen zum Glauben vorlegt, ist eine Anzahl von Lehren, die ein Ganzes bilden und zwar ein solches Ganze, das ein lebendiger Leib ist, dessen Theile unter sich sowohl, wie mit dem Ganzen in organischem Zusammenhange stehen. Dieses Ganze ist der Inbegriff dessen, was der Mensch zu glauben hat. um selig zu werden und heißt Glaubenslehre (corpus doctrinae). Ihre einzelnen Theile oder Lehren heißen Glaubens-Artikel (articulus fidei.) Anmerk. Es ist ein Unterschied zwischen Gegenstand des Glaubens und Glaubensartikel. Während nämlich alles, was die heil. Schrift enthält, auch das Unscheinbarste und das in keiner unmittelbaren Beziehung zum Heile des Menschen steht, als göttliche Offenbarung den Gehorsam des Glaubens vom Menschen fordert, so versteht man unter Glaubensartikel nur eine solche Lehre, welche zur Erzeugung und Erhaltung des seligmachenden Glaubens in jedem Menschen nöthig ist und durch deren Hinwegnahme der Leib der Lehre verstümmelt wird. „Artikel“ werden die einzelnen Lehren genannt (von dem lateinischen articulus, das kleine, mehrere Glieder verbindende Gelenk) — anzuzeigen erstlich: daß sie zwar in Bezug auf das Ganze der Glaubenslehre oder in Bezug auf die übrigen Artikel in sich abgeschlossene organische Theile sind; und sich darum zweitens: von einander gesondert betrachten lassen, indem nicht einer im andern enthalten ist, dennoch aber drittens: unter sich selbst sowohl, wie besonders zum Ganzen *) cf. Joh. Guil. Baieri comp. theol. pos. § XXVII—XXXIV p. 41—56,