# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1862_S202 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 202 Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. 3) die Einführung des geistlichen Volksliedes, als eines wesentlichen Stücks der Liturgie, und dessen Herrlichkeit und Reichthum, die in der Kirchengeschichte Neuen Testaments ihres Gleichen nicht finden; 4) die salbungsreichen Kirchen- und Festgebete, die unmittelbares Erzeugniß der reformatorischen und nachreformatorischen Kirche sind, nebst den Collecten, die den verdeutschten altkirchlichen beigefügt und durch die Aufnahme in die meisten Agenden zum Gemeingut geworden sind; 5) die Einfügung etlicher Fest- und Feiertage in den gereinigten Festcyclus, wie z. B. das Reformationsfest; vor allem aber 6) die Stellung, welche neben der Predigt der Katechismus durch die Reformation erhalten hat. Siehe hier das § 5, sub 6 nachfolgende Citat. In diesen Stücken erhält die luth. Liturgie zugleich neben dem maßvollen nöthigen Wechsel in den Formen die I. § 9, 3. angedeutete Stetigkeit und Objectivität, ebenso auch durch die wechselnden und stehenden Kirchenlieder. § 2. Die lutherischen Agenden. Wie sehr die gesammte lutherische Gottesdienstordnung auf den I. § 4 und 5 aufgestellten Principien der Freiheit und der Liebe beruhen, beweisen die dortselbst beigebrachten Citate. Ein Blick auf die Agenden des 16. und 17. Jahrhunderts aber zeigt vollends die getreue Verwirklichung dieser Principien. Während die sächsischen und niederdeutschen Agenden einerseits und die östreichische mit den fränkischen andrerseits sich möglichst an Luthers Vorgang in seinen liturgischen Schriften anschlossen, gab man in der Badener, Andorffer, Hanauer, Wormser, Straßburger, Hohenloher bei aller Entschiedenheit im lutherischen Bekenntniß dem Formulare der reformirten Gottesdienstweise nach. (Vgl. die in Löhe's lit. Formularen Nördl. 1839 enthaltenen beiden Tabellen.) Und doch verleugnen auch die letzteren nicht völlig den lutherischen Typus. Gleichermaßen aber während in den Agenden der ersteren Art durchweg die ganze Liturgie in ihren Formen und ihrer Composition den lutherischen Typus streng bewahrt und damit die größtmöglichste Gleichförmigkeit zeigt, so band man sich doch auch wieder in Einzelnheiten nicht sklavisch und pedantisch und gestattete sich selbst in der Consecrations- und Distributionsformel Mannichfaltigkeit innerhalb der Einheit des Bekenntnisses. (Vgl. Rudelbachs Sacr. WW. p. 10 und 11 und Löhe's Formulare Heft III. p. 30 sub 1.) So halten die Agenden jener Zeit die gegebene Einigkeit des Geistes in den gleichmäßigen Formen und größeren oder geringeren Bewahrung des lutherischen Typus einerseits fest, während sie jedes Uniformirenwollen zur Herstellung der Einigkeit im Geiste durch die größere oder geringere Differenz in den Ceremonien andererseits factisch abweisen und so das „Es ist genug“ der Augustana bethätigen.