# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1862_S201 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. 201 Anmerkung. Leider hat die puritanische Form des Gottesdienstes hier zu Lande auch in den lutherischen Gemeinden, die nicht mit der afterlutherischen Generalsynode verbunden sind, noch vielfach unangetastet ihr Bürgerrecht. III. Die Verwirklichung der christlichen Grundsätze an dem Muster der vollständigen lutherischen Liturgie. § 1. Die römische und die lutherische Liturgie. Indem wir zu dem Nachweis übergehen, daß die sub I. dargelegten Grundsätze in der vollständigen Liturgie der lutherischen Kirche verwirklicht sind, möchte zunächst auf das Uebereinstimmende und Unterscheidende der römischen und der lutherischen Liturgie hingewiesen werden. Da der lutherische Hauptgottesdienst nichts anderes ist und sein will, als die gereinigte, die wahre christliche Messe (I. § 7) und da das Taufbüchlein Lutheri nichts anderes ist, als das römische Taufformular in gereinigter, mehr ursprünglicher Gestalt, so findet sich in so mancherlei Stücken eine gewisse Aehnlichkeit in der äußern Erscheinung des luth. Gottesdienstes mit dem römischen. Dieses besteht 1) in den wesentlichen Theilen der Messe und der Taufe, wie wir sie hernach im Einzelnen angeben werden; 2) in der Einrichtung des Kirchenjahrs; 3) in den Ceremonien im engeren Sinne in Absicht auf das Symbolische beim Gottesdienst, auf den Vortrag des liturgischen Worts, auf die Einrichtung des Gotteshauses, das Amtskleid u. dgl. Der Gegner, wie der Unkundige unter den Unsern sieht in diesen übereintreffenden Stücken der luth. Liturgie mit der römischen ein gut Theil Ueberrest papistischen Sauerteigs; der Unbefangene und Kundige aber erkennt alsbald darin den conservativen Charakter der lutherischen Reformation und daher die Verwirklichung der in I. § 7 und 10 dargelegten Grundsätze. Weil jedoch nach I. § 2 und 3 das Wesen und der Grundcharakter des christlichen Gottesdienstes sich in der Liturgie ausprägt und der Geist sich überhaupt die Form schafft und weil demgemäß das geistliche Priesterthum aller Christen in der von Gott gewollten Ordnung auch im Gottesdienst seinen Ausdruck und seine Uebung finden muß § 9 — so findet sich des charakteristisch Unterscheidenden zwischen der lutherischen und römischen Liturgie wiederum desto mehr und desto Bedeutenderes. Dies dürfte außer dem, was an papistischem Sauerteig vom Gottesdienst ausgeschieden ist, folgendes sein: 1) der ehedem überwiegend, jetzt allein herrschende Gebrauch der Landessprache; 2) die Theilnahme der ganzen Gemeinde an dem liturgischen Wechselgesang;