# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1862_S197 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. 197 § 6. Verleugnung und Mißbrauch des geistlichen Priesterthums. Durch die Lehre vom Meßopfer und einem von dem gemeinen Christenstand unterschiedenen Priesterthum ist es nicht möglich, daß im römischen Gottesdienst das geistliche Priesterthum aller Christen irgendwie zu seinem Recht und Brauch kommen kann. Indem, wie § 4 erwähnt, der Priester am Altare nicht als Stellvertreter, sondern als Vermittler der Gemeinde gegen Gott handelt, versetzt die römische Liturgie, und zwar gerade im Meßopfer am meisten, den Laien ganz und gar in Passivität, daß er dem Gottesdienste nur beiwohnt, nicht in ihm mithandelt. Zwar gibt sie ihm hierbei sein Gebetbuch in die Hand, aber vermittelst desselben betet er nur bei und für sich selbst und steht in keinerlei lebendiger Wechselbeziehung zu dem fungirenden Priester, theils, weil dieser in einer den meisten Laien unverständlichen Sprache handelt, theils, weil dem Chor als Stellvertreter der Laien alles Respondiren und liturgische Singen ausschließlich übertragen ist, theils auch, weil der geistliche Volksgesang im römischen Gottesdienst keine Stelle hat und nur als Ausnahme, aber ungern, in deutschen papistischen Kirchen da und dort und dann und wann gestattet, resp. geduldet wird. Und wenn auch die römische Kirche in Nebengottesdiensten dem Laien eine gewisse Activität einräumt, namentlich in den Rosenkranzandachten, so ist das Mitbeten mit dem Priester doch am wenigsten ein Beten zu nennen, sondern der reinste Gebetsmechanismus, der in der gedanken- und glaubenslosesten Mundfertigkeit und Aeußerlichkeit besteht, und im Vollbringen des Gebetswerks nach Zahl und Maß das Wesen der Andacht setzt — ein opus operatum der gröbsten Art. Luther, Sermon von guten Werken: „Wie stehet und reimet sichs, daß wir leiblich zusammen in ein Bethaus kommen, damit angezeiget wird, wir sollen für die ganze Gemeinde insgemein rufen und bitten, so wir die Gebete verstreuen und also theilen, daß ein jeglicher für sich selbst nur bittet und niemand sich des andern annimmt, noch sich mit niemandes Nothdurft bekümmert. Wie mag das Gebet nütz, gut, angenehm und gemein oder ein Werk heißen des Feiertags und der Versammlung? Wie die thun, die ihr eigen Gebetlein halten, der für dies, dieser für das und haben nichts, denn eigennützige Gebete, denen Gott feind ist.“ (Erl. A. 20, 241.) Derselbe, Tischreden: „Das Beten im Pabstthum war ein lauter Stockmeisterei der armen Gewissen und nur ein Plappern und Wortgewäsch, kein Gebet, sondern ein Werk des Gehorsams. Der Pabst gebeut dreierlei Weise zu beten. Die erste ist oratio materialis, das materialisch Gebet, wenn einer die Wort daher erzählet, die er nicht verstehet, wie die Nonnen den Psalter; dies Gebet war nur ein Gebet, damit dem Pabst genug geschahe. Die ander formalis, da einer die Wort verstehet. Die dritte affectualis, die geistliche Andacht und Meinung. Dies dritte Stück ist das rechte Wesen und Eigenschaft des Gebets. Darauf drang man nicht, sondern allein auf das materialische, daß man die Worte nur