# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1862_S194 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 194 Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. institué la Sainte Cène“; *) und nachdem nun die Schriftstelle 1 Cor. 11, 23. ff. verlesen ist, wird dieselbe Tendenz des Anhörens, Unterrichtens, Ermahnens ausdrücklich in den Worten hervorgehoben: „Vous venez d'entendre, mes Frères, comment notre Seigoeur Jésus-Christ a institué la S. Cène, et en même temps, avec quel respect et quelle pureté elle doit être célébrée dans son Eglise jusqu'à la fin des siècles.“ †) Ganz dieselben Worte werden wiederholt in der Liturgie des églises réformées en France (Uzes 1826. 4.). Auf ähnliche Weise ist die Consecration in der neuen Würtembergischen Liturgie zu einem bloßen Anhören der Einsetzungsworte herabgesunken. . . . Ganz von dieser Tendenz ist die neue Preußische Agende nicht freizusprechen; denn obgleich, nach der Vorschrift, „die Consecration von dem Geistlichen verrichtet werden soll,“ heißt es doch nach dem Typus der Reformirten Kirche: „Knieet nieder, und vernehmt die Einsetzungsworte.“ § 5. Abweichung vom Prinzip der christlichen Freiheit. Daß in der römischen Liturgie und deren Handhabung die christliche Freiheit ganz und gar verleugnet wird, ist allbekannt. Der ganze Gottesdienst und jede Ceremonie ist verdienstlich und zur Seligkeit nöthig für den, der sie verrichtet, wie für den, der daran Theil nimmt; die Mittheilung göttlicher Gnade, die Kraft und Wirkung der Gnadenmittel wird an Person, Zeit, Stätte und Weise gebunden; die von der römischen Kirche eingeführte Weise des Gottesdienstes hat durch falsche Berufung auf Matth. 18, 17. ff. das Ansehen einer göttlichen Institution, also daß bei Strafe des Bannes vom Meßcanon nichts ausgelassen, nichts verändert werden darf; auch wird die Gleichförmigkeit oder besser Uniformität in den Ceremonieen für ein wesentliches Stück der Einigkeit der Kirche angesehen. Luther, s. d. Citat sub II. § 4. über den dritten in den Gottesdienst eingedrungenen Mißbrauch. Conc. Trid. Sess. VII. Canon 13: „Wenn Jemand sagt, die angenommenen und bewährten Gebräuche der kath. Kirche, die bei der feierlichen Verwaltung der Sacramente üblicher Weise angewendet werden, dürften verachtet, oder von den Kirchendienern ohne Sünde unterlassen oder in andere neue durch einen jeden Hirten der Kirche verändert werden, der sei im Bann.“ Was nun aber die christliche Freiheit bezüglich der Liturgie im Schwärmerthum anlangt, so führt dasselbe ebensosehr zur Unfreiheit, wie zur Willkühr. Zur Unfreiheit führt es, indem die Reform. Kirche in ihren verschiedenen Zweigen die wahre Schriftmäßigkeit einer christlichen Liturgie in der Begründung durch ein bestimmtes biblisches Gebot oder durch einen *) „Hört, meine Br., in welcher Weise unser HErr J. Chr. das heil. Abendmahl eingesetzt hat.“ †) „Ihr kommt, zu vernehmen, m. Br., wie unser HErr J. Chr. das heil. Abendmahl eingesetzt hat und mit welcher Ehrfurcht und welcher Reinheit es darnach (en même temps) in seiner Kirche bis ans Ende der Welt gefeiert werden soll.“