# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1862_S193 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang VIII. Juli 1862. No. 7. Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. (Fortsetzung.) Dr. Rudelbach, Sacramentsworte p. 72 u. 73: „Im schneidendsten Widerspruche aber mit dem Worte des HErrn steht die Behauptung Calvin's, daß die Consecration blos zum Volke zu richten sei — also als Erzählung, Lehre, Ermahnung — keineswegs aber auf die Heiligung der äußerlichen Symbole sich beziehe.*) Denn wenn der HErr spricht: Dieses thut, so will er offenbar, daß wir die Testamentworte segnend und consecrirend wiederholen, nicht aber, daß wir das Volk unterrichten sollen über Einstiftung, Zweck und würdigen Gebrauch des Abendmahls, wovon jeder unterrichtet sein muß, der zum Tisch des HErrn geht. Der Altar wird so in eine Kanzel verwandelt, oder eigentlich aus der Kirche ganz herausgerückt. Dieser Irrthum Calvin's ist so tief in die Liturgieen der Reformirten Gemeinen eingedrungen, daß, mit wenigen Ausnahmen, fast alle die Consecration in eine historische Recitation, die dem Volke vorgelesen wird, verwandelt, und also die Bedeutung derselben völlig entnervt haben. So heißt es in der Genfer Liturgie, dem Typus der übrigen, beim Eingange: „Ecoutez, mes Frères, de quelle manière notre Seigueur Jésus-Christ a *) unter „Heiligung der äußerlichen Symbole“ versteht die rechtgläubige Kirche die Absonderung des vorhandenen Brotes und Weines von dem gemeinen zu diesem besonderen Gebrauch, daß sie laut der Worte Christi: „das ist mein Leib, das ist mein Blut“ seien die Gemeinschaft, die geheiligten Mittel oder Werkzeuge der Austheilung des wahren Leibes und Blutes Jesu Christi zum essen und trinken mit dem Munde. (S. Conrad Dietrichs Cat. Fr. 552 u. 580.) „Wir gebrauchen, sagt Hunnius von der Consecration, das Vaterunser und die Einsetzungsworte nicht, daß diese Danksagung und Gesegnung entweder sei eine bloße ledige historische Erzählung der Einsetzung oder auch eine solche Handlung, da etwa durch Besprechung und Kreuzschlagen Brot und Wein in des HErrn Christi Leib und Blut verwandelt werde; sondern daß durch dieselbe, über Brot und Wein gesprochen, 1) öffentlich vermeldet werde, wie jetzo die heil. Handlung solle verrichtet werden; 2) daß Brot und Wein vom gemeinen Gebrauch abgesondert und zu diesem besonderen Gebrauch verordnet werden; 3) daß der HErr Christus seiner einmal geschehenen Einsetzung erinnert werde und zugleich gebeten, daß er auch dies Mal den Communicanten seinen Leib und Blut darreichen wolle; 4) daß der Tod des HErrn, für uns geschehen, verkündigt werde.“ (Epitome cred. 702, a.)