# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1862_S191 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 191 ja Differenzen zwischen uns und den Buffaloern, die ich nicht verhehlt habe z. B. in der Sache mit Pastor Dörfler und seiner Gemeine. Von der Commission in Toledo wie in Jabel sagte ich gleichermaßen: solch Schauspiel hätt ich von den Commissaren lieber nicht gesehen. C. E. (Carl Eichhorn?) macht mir das in Nagels Blatt zum Vorwurf, als ob ich wider mich selber wäre. Möge er genauer zusehen. Pastor Grabau meint mit Ebert und Lohmann zu stimmen. Mag sein. — Ferner die Martinsviller Angelegenheit ist auch unklar. Weder das K. Ministerium noch die Synode scheint sie vom rechten Ende angefaßt zu haben. Artikel 28 der Augsb. Confession spricht es dem Bischof oder Pfarrherrn zu, Ordnung in der Kirche zu machen. Das muß eben auch in der Kirche sein und bleiben d. h. sich auf kirchliche, Wort und Sacrament betreffende Dinge beschränken. Keineswegs erstreckt es sich auf Abgaben, Steuern und andre weltliche Sachen. Die gehören vor die Obrigkeit oder nach Umständen vor die Hausväter.“ Diese Lösung Pastor Räthjen's ist leider verkehrt, wie denn überhaupt offenbar in dem gegenwärtigen Streit innerhalb der preußisch-lutherischen Kirche nur halbe Wahrheit wider Irrthum kämpft. Aus der preuß.-luth. Kirche. Folgendes lesen wir in Räthjen's Kirchenztg. vom 3. Febr.: In Thorn hat eine Gemeine von etwa hundert Communicanten sich vom O. K. K. getrennt und Herrn Dr. theol. Schröder zu ihrem Pastor berufen. Dieselbe ist unserm Synodal-Verband beigetreten, und auf ihr Verlangen hat Pastor Diedrich am Sonntag nach Neujahr den Pastor Schröder in sein Amt eingeführt. Gleichzeitig hat sich die Gemeine Krebs bei Marienwerder von Breslau losgesagt und uns angeschlossen. So wären jetzt in der Provinz Posen und Preußen, wie in Brandenburg und Sachsen, je drei Parochien. Gibt Gott Gnade, so können ja wohl unter aller Drangsal und trotz Breslau die kleinen selbstständigen Synoden kommen, die wir friedlich, aber vergeblich durch unsern Antrag Sept. 1860 in Breslau suchten. Schlesien und Rheinland werden folgen, und — Pommern! — — In Schmiedeberg (P. Berlin-Potsdam) sind durch die Lehre und Maßregeln des H. K. Rath Lasius mehre Glieder der Gemeine genöthigt worden sich seiner Seelsorge zu entziehen. Derselbe war so weit gegangen, das Lesen des kirchl. Zeitblattes von Ehlers zu untersagen. Das Exemplar, das einige gemeinsam hielten und schon bezahlt hatten, schloß der Vorsteher (ein Anhänger der Bresl. neuen Lehre) ein, so wie es von der Post kam, und erklärte: „Der Pastor hat es zu lesen verboten.“ Dagegen hatte Lasius geboten, Dr. Huschke's Schutzwehr im Gottesdienst vorzulesen, wie auch geschehen ist. Wer nun die offen vorgetragene Lehre nicht richtig finden wollte, wurde vom Altar gewiesen. Nachdem so mehre Seelen über ein Jahr das heil. Abendmahl entbehrt hatten, sahen sie sich endlich genöthigt, nach rechtem Wort und Sacrament zu suchen. Sie haben sich der Gemeine des Pastor Wolf in Magdeburg angeschlossen. — In Berlin selbst haben ebenso etliche der Lasiusschen Seelenpflege entsagt, und den Pastor Diedrich berufen sie mit Gottes Wort zu weiden. — Nach einem Brief des H. P. Ehlers ist derselbe bereit, die kleine Gemeine in A. Kranz zu bedienen. Auch ist er ersucht, den Pastor Witte in Meseritz einzuführen. — Preußisch-luth. Kirche. In einer Recension mehrerer Publikationen von Seiten der anti-breslauer Lutheraner läßt sich Ströbel also vernehmen: „Sollte ich über die vorliegenden Schriftstücke ein kurzes Gesammturtheil abgeben, so wüßte ich kein besseres, als Lohmann's Ausspruch im Vorwort des Synodalblattes: „Es gährt Alles noch sehr unklar durcheinander, und Manche sind selbst erst vor kurzem zu einiger Klarheit und Festigkeit gelangt.“ Aus dieser Gährung steigen wunderliche Einfälle zu Tage, — „Enthusiasmus rechts und links.“ Doch ist wenigstens schon Eins klar: Der Zwiespalt unter den schlesischen Lutheranern dreht sich nicht um Verfassungsdifferenzen, sondern um tiefe religiöse Gegensätze. Man streitet zunächst hauptsächlich um die Begriffe von (sichtbarer und unsichtbarer) Kirche, von dem „göttlich gestifteten kirchlichen Befehlsamt“ („Kirchenregiments-Organismus,“) von dem status hierarchicus triplex, von göttlichem und menschlichem Recht, von „Schisma“ und Separatismus. Auch hat man bereits diese Streitpunkte auf bestimmte Principien zurückgeführt: Diedrich, Könnemann und Lohmann beschuldigen einhellig die breslauer Synodalmajorität des „Chiliasmus und Papismus.“ Aber auch dieser Vorwurf ist nur erst die laute Conclusion aus tiefer liegenden, überall fühlbar werdenden