# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1862_S188 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 188 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. Pfarrer in Reinhardsgrimma bei Dresden, rein objectiv in seltener Weise und gibt das Gegebene „ohne jedwedes beurtheilendes oder schmückendes Beiwerk.“ Mit großer Sorgfalt sind die Quellen angegeben. Die Uebersetzung ist bei aller Genauigkeit fließend und angenehm. Auch spätere, bis tief in das Mittelalter hinein in den Kirchenvätern und Scholastikern befindliche, legendarische Notizen und Umbildungen derselben sind berichtet. Natürlich kann der legendarische Stoff des Werkes kein Interesse in Anspruch nehmen, wie es der historische hat; immerhin aber fesselt jener die Aufmerksamkeit eines jeden Christen gewiß in noch höherem Grade, als z. B. das Leben der Altväter, welches einst Georg Major auf Luther's Veranlassung und mit dessen Vorwort herausgab. Besonders dürfte das Buch den Predigern höchst willkommen und von großem Werthe sein, welche mit ihren Gemeinden noch die Aposteltage feiern. Zu haben ist die Schrift in Amerika bei Schäfer und Koradi in Philadelphia, S. W. Ecke der Vierten und Wood Straße. Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. I. America. Generalsynode. Der „Lutheran“ vom 1. Mai sagt, für die Generalsynode handle es sich um zwei Fragen, 1. ob gewisse Lehren, die Taufe, das heil. Abendmahl, die Beichte, den Sonntag und die Messe betreffend, wirklich in der Augsburgischen Confession enthalten seien, indem darüber die größte Meinungsverschiedenheit herrsche, 2. ob die darin enthaltenen Lehren auch wahr seien. Er hält dafür, für die zweite Frage sei die Generalsynode noch nicht vorbereitet; ihre Aufgabe soll zunächst sein, die erste zu erledigen. In der That ein testimonium paupertatis, das nicht trauriger sein könnte, da sich bekanntlich die Generalsynode die der evangelisch-luth. Kirche der Verein. Staaten nennt! Schlauheit. Folgendes theilt der „Evangelist“ vom 26. April mit: Im Staate New York bestand seit einigen Jahren ein Gesetz, daß die katholischen Bischöfe nicht das Eigenthumsrecht der Kirchen haben sollten, sondern jede Gemeinde ihre besondern Trustees. Dies Gesetz wurde gemacht, um die katholischen Gemeinden, welchen seit einiger Zeit von den Priestern hart zugesetzt wurde, ihr Eigenthum den bischöflichen Händen zu übergeben, zu schützen. Die bischöfliche Partei hat aber die jetzige Zeit der politischen Unruhe benutzt, wo die Augen auf andere Dinge gerichtet sind, um die Aufhebung des Gesetzes zu bewerkstelligen, und vorletzte Woche passirte der desfallsige Beschluß in beiden Häusern und wurde vom Gouverneur unterzeichnet. Abolitionismus. Wir lesen ferner Folgendes im „Evangelisten“: Die Am. Tractat-Gesellschaft in New York hat ihre frühere Behutsamkeit und Enthaltsamkeit von allem Zeugniß gegen die Sklaverei bei Seite gelegt und ein Büchlein, betitelt: The enormity of the Slave Trade herausgegeben. So haben sich die Zeiten geändert. Die barmherzigen Schwestern benutzen nach dem Cincinnatier „Wahrheitsfreund“ vom 14. Mai als berufene Pflegerinnen der kranken Soldaten die ihnen so gebotene Gelegenheit, für ihre Kirche zu werben, nicht ohne Erfolg. In jenem Blatte heißt es u. A.: „Erst kürzlich kamen in Mound City über 900 Verwundete aus der Schlacht von Pittsburg Landing an, und Viele sind bereits an ihren Wunden gestorben. Wir erfahren auch von Mound City die erfreuliche und — mitten im Kriegslärm — tröstliche Nachricht, daß viele der armen Soldaten in der wahren Kirche sterben. Ueber 200 Personen wurden im katholischen Glauben getauft, — keine von denselben hatte vorher dieses Sacrament