# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1862_S186 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 186 Litterarische Intelligenzen. Schrift beweisen. „Was nun insonderheit die Art betrifft, heißt es S. 118, mit welcher Pastor Münkel seine Sache geführt hat, so erkenne ich gern an, daß er obwohl nicht Mann der Wissenschaft, doch eine gerechtere Art zu urtheilen hat, wie Dr. Hengstenberg und Dr. Dieckhoff.“ Also das erkennt er an, er hätte aber noch mehr sagen sollen, daß sie ihm die möglichste Schonung und Lindigkeit erwiesen hat. Wie hat er das nun aufgenommen? Könnte man sich die Herbigkeit und Bitterkeit seines Tones gegen andere aus der Strenge ihres Urtheils theilweise erklären, so fällt ein solcher Milderungsgrund hier weg. Er fährt nämlich fort: „Allein mit dem Resultate meines Abfalls schließt auch er. Eines nun ist es, was ich dem Pastor Münkel in seiner Eigenschaft als Anwalt des christlichen Volkes nachdrücklich bemerkt haben will. Ich habe meine Dogmatik nicht für das Volk, sondern für Theologen geschrieben. Für das Volk ist schon die Form so gut als lateinisch. Ich kann mir nicht denken, daß Pastor Münkel, der sich Doctor der Theologie schreibt, so wenig von Theologie versteht, daß er nicht wissen sollte, daß es Schwierigkeiten giebt, welche besprochen werden müssen. Natürlich sind solche Untersuchungen nicht für's Volk. Wer bringt sie denn aber in's Volk? Solche Blätter, wie sie Pastor Münkel schreibt. Ich kann ihm einen urkundlichen Beleg geben, was solche Aufsätze, wie der seine über mich, unter Laien wirken“ (nämlich Aufklärung und Unwillen über die Geheimlehre der Theologen [Joh. 3, 20.], womit sie die künftigen Diener der Kirche und Lehrer des Volkes in ihrem Glauben erschüttern). „Er also, dieser Zwischenträger zwischen Wissenschaft und Volk, der keinem von beiden Kreisen recht angehört, er verwirrt das Volk, nicht ich. Wenn Pastor Münkel die Höhen nicht vertragen kann, wo Lawinen und Felsblöcke“ (von Irrlehren) „fallen, so bleibe er doch in der Lüneburger Haide“ (muß heißen: Wesermarsch) „bei den Haidschnucken, pflege Bienen und ziehe Spargel. Aus einer Schrift, die durch und durch positiven Charakter hat, alle bedenklichen Punkte zu summiren, um sie dann vielen, die nichts davon verstehen, zum Imbiß vorzusetzen, das ist — um vom Christenthume nicht zu reden — gegen alles, was in mir generis masculini (männlichen Geschlechtes) ist. Ich rathe Pastor Münkel, das Freigericht, das er unter seiner Dorfeiche aufgepflanzt hat, nicht zu einem Vehmgerichte zu machen. Noch hat im deutschen Lande das Schwert des Geistes Schnitt und Klang!“ Die Drohung verstehe ich, und fürchte sie nach der vorstehenden Probe nicht, aber mit Kahnis Worten gegen Dieckhoff zu reden, „ich schäme mich als Theologe, daß ein Theologe gegen einen Theologen“ (er werde nicht ungehalten, daß sich ein simpler Dorfpfarrer dazu rechnet), „ein Lutheraner“ (oder der es sein will) „gegen einen Lutheraner diesen Ton anstimmen kann.“ Die Buchhandlung von Linsen in Ratzeburg kündigt einen unveränderten und vollständigen Abdruck folgenden Werkes an: Die Niedersächsische Kirchenordnung vom Jahre 1585. Die Ausgabe soll 2 Thlr. (auf besserem Papier 2 Thlr. 20 Sgr.) kosten. In der Ankündigung heißt es: „Die Niedersächsische Kirchenordnung ist vielleicht die ein⸗