# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1862_S185 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Litterarische Intelligenzen. 185 zu Dresden herausg. von Heinr. Fröhlich, Hausgeistlicher und Vorsteher der Diakonissen⸗Anstalt zu Dresden. Carton. in illustr. Umschlag. Preis 20 Ngr. Bei Dörffling und Franke in Leipzig erschien in diesem Jahre: Dr. Kahnis: Zeugniß von den Grundwahrheiten des Protestantismus gegen Dr. Hengstenberg. S. 135. 16 Sgr. Von dieser Flugschrift macht Dr. Münkel folgende Anzeige: Dr. Kahnis ist wegen seiner in Nr. 4 des Zeitblattes besprochenen Glaubenslehre von zwei Seiten angegriffen, im Vorworte der Ev. K. Z. von Professor Hengstenberg, und von Professor Dieckhoff in dessen theologischer Zeitschrift. Der erste hat ihm vorgeworfen, daß ihn der Geist der Welt erfaßt habe, um ihn dem Abgrund des gemeinsten Rationalismus zuzutreiben, der zweite hat ihm Abfall von der Wahrheit des lutherischen Bekenntnisses vorgeworfen, beide, daß er dadurch unserer Kirche ein Aergerniß und den Feinden einen Triumph bereitet habe, woran wohl nach den vielen laut gewordenen Stimmen sonderlich und öffentlich kein Zweifel mehr ist. Kahnis klagt, daß dadurch viele an ihm irre geworden seien, weshalb er eine Verantwortung für nöthig gehalten habe, und zwar nicht bloß für Theologen. Denn „nachdem Dr. Hengstenberg und Dr. Münkel in durchaus unberechtigter Weise die Sache in weitere Kreise gebracht haben, habe ich in dieser Schrift mich wenigstens an weitere Kreise als die Leser meiner Dogmatik wenden müssen, dabei indeß immer Theologen und theologisch gebildete Laien im Auge gehabt.“ Neues, das heißt, Erfreuliches wird man aus dieser Schrift nicht schöpfen. Dr. Kahnis behauptet und vertheidigt seine Denkweise ganz so, wie sie in Nr. 4 angegeben ist, nur daß er manches diesmal übergeht oder verdeckt, einiges klarer ins Licht rückt. So z. B. kann es jetzt nicht mehr zweifelhaft sein, daß Dr. Kahnis die luth. Abendmahlslehre aufgegeben hat und in das gelobte Land der Union hinüberschaut. Wenn ihm in Nr. 4 zugegeben wurde, daß er in der Rechtfertigung richtig lehre, so muß das nach dem Zusammenhange seiner Lehre noch dahingestellt bleiben. Nur darin hat er Recht, daß die freiere Behandlung der göttlichen Eingebung der Schrift und die Abweichung von der Kirchenlehre an der Tagesordnung ist, und man kein Recht hat ihn vor andern zu strafen, wenn er auf der betretenen Bahn weiter als andere geht. Die verdorbenen Säfte unsrer modernen wissenschaftlichen Theologie haben sich in Kahnis zu einem Geschwüre zusammengezogen, und das wäre an sich sehr gut, wenn es nur zur Reinigung des Körpers diente. Sehr betrübend ist dagegen dieses „Zeugniß“ des Prof. Kahnis' im Blick auf seine eigene Person, denn es ist weniger ein Zeugniß von den Grundwahrheiten des Protestantismus als von der krampfhaften Aufregung, in welcher er sich befindet. Möge er nicht auf die Wege Baumgartens gerathen, der seit seinem Kampfe einer wahren Zerrüttung verfallen scheint. Es wär's schade um die edlen Gaben und Kräfte dieses reichbedachten Theologen. Daß ich nicht zu viel sage, möge eine Stelle für viele aus seiner