# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1862_S181 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber Beichtreden. 181 Aber wie ich den Geist haben kann, das wollen sie mir nicht lassen. Nu, wie kann ich den Geist überkommen und gläuben, wenn man mir nicht predigt das Wort Gottes und die Sacramente reichet? Ich muß das Mittel haben, denn der Glaube kömmt aus dem Gehör, das Gehör aber durch das mündliche Wort, Röm. 10.“ (Erl. A. 36, 226—229.) Ebendaselbst: „Gott hat nie ohne äußerliche Mittel seinen Gottesdienst in der Welt haben wollen. Im Alten Testament hat er den Juden eine Weise geben, dabei man ihn sollte finden. Da war ein gewisser Ort des Tabernakels oder Hütten des Stifts, der Altar, Leuchter, die Leviten, und ließ Gott sich nicht finden ohne äußerliche Mittel und Weise. Er hat ihnen allewege ein äußerlichs Mittel fürgeschlagen, damit sie ihn ja finden sollten; er ließ sie nicht ohne Weise und äußerliche Mittel in der Irre herumgehen. Aber wie unsere Schwärmer jetzt laufen und lassen von dieser Weise, welche uns Gott gegeben hat im Neuen Testament; also verließen die Jüden auch dieselbige Weise und suchten andere Wege. Gott kann nicht unser Gott sein, er gebe uns denn etwas Aeußerliches, daran wir ihn finden, als das mündliche Wort und die zwei Sacrament. Wenn ich Gott nicht ergreife durch äußerliche Ding, wie kann ich ihn denn antreffen? (p. 229. 230.) (Eingesandt von Pastor Keyl.) Ueber Beichtreden. Beichtreden waren zur Zeit der Reformation und längere Zeit nachher nur hier und da gebräuchlich. Die lutherische Kirche behielt an den meisten Orten die Sonnabendsvesper, wie dieselbe schon frühzeitig in der griechischen Kirche üblich war und aus ihr in die römische überging. Dieser Vesper schloß sich der Beichtgottesdienst an, als Vorbereitung auf den Vormittagsgottesdienst des nächsten Sonn- oder Festtags, der nur durch die Communion zum Hauptgottesdienste wurde, wie denn dieselbe an jedem solchen Tage gehalten zu werden pflegte und zwar nicht blos in größern Städten, sondern selbst in den kleinsten Dorfkirchen. In der Vesper wurde ein biblisches Buch ausgelegt, wozu in Wittenberg das Evangelium St. Johannes bestimmt war, oder eine Bibellection, vorzugsweise aus dem Alten Testament, vorgelesen, worauf die Beichthandlung folgte, die aus Catechismusverhör (Exploratio), Privatbeichte und Absolution bestand. Die unirenden Kirchenordnungen lassen, wie das auch in einigen sonst reinen vorkommt, die Vesper ganz wegfallen und behalten nur die Beichthandlung, bei welcher eine Ansprache über Beichte und heil. Abendmahl an die Confitenten gerichtet oder ein Formular dazu, (das köstlichste ist das von Dr. Bugenhagen verfaßte in der Pommerschen Agende) vorgelesen wurde. Auch da, wo anstatt der Beichte der Einzelnen die Pfarrer vorlasen, wie dies in einigen süddeutschen Gemeinden und auch nach der zweiten Pommerschen Kirchenordnung vom Jahre 1563 geschah, mußte doch die Absolution jedem