# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1862_S170 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 170 Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. Beschaffenheit bekunden. Demnach sollen in den nachfolgenden Paragraphen diejenigen speziellen Grundsätze dargelegt werden, welche von Anfang an die rechtgläubige Kirche bei ihren liturgischen Anordnungen leiteten. Apologie Art. 8.: „Die heil. Väter, wiewohl sie auch Ceremonien und Satzungen gehabt, so haben sie doch nicht dafür gehalten, daß solche Ceremonien nütz und nöthig wären zur Seligkeit, so haben sie doch damit Christum nicht unterdrückt, sondern haben gelehrt: daß uns Gott um Christus willen gnädig sei, nicht um solcher Gottesdienste willen. Aber dieselbigen Satzungen haben sie gehalten von wegen leiblicher Uebung, als die Feste, daß das Volk wüßte, wenn es sollte zusammenkommen, daß in den Kirchen alles ordentlich und züchtiglich um guter Exempel willen, zuginge, daß auch das gemeine grobe Volk in einer feinen Kinderzucht gehalten würde. Denn solcher Unterschied der Zeit und solche mancherlei Gottesdienste dienen, das Volk in Zucht zu halten und zu erinnern der Historien. Diese Ursachen haben die Völker gehabt, menschliche Ordnung zu erhalten. Und auf diese Weise fechten wirs auch nicht an, daß man gute Gewohnheit halte.“ Luther, Tischreden: „Wir Prediger und Pfarrherren sollen wachen und daran sein, daß Ceremonien also gemacht und gehalten werden, auf daß das Volk nicht so gar wilde, noch gar zu heilig würde.“ (L. WW. 60, 393.) §. 7. Das Vorbild der reinen Lehre und des christlichen Alterthums. Da es nach dem Evangelio für die ganze Form des Gottesdienstes und seiner einzelnen Theile nicht einer ausdrücklichen Begründung durch ein bestimmtes biblisches Gebot oder auch durch eine besondere apostolische Anordnung bedarf und doch gleichwohl die Liturgie die charakteristische Form ist für den Ausdruck des Glaubenslebens der Gemeinde, so gilt zunächst als specieller Grundsatz, daß alle Liturgie dem Vorbild der reinen Lehre entspreche. Hierin besteht die wahre Schriftmäßigkeit der Liturgie. Gerade aber diesem Grundsatz gemäß sagt sich die rechtgläubige Kirche einerseits von allem los, was in der Vorzeit schriftwidriges in die Liturgie eingedrungen ist oder in der Gegenwart und Zukunft eindringen will, wie sie hinwiederum andererseits nicht radikal mit der Geschichte bricht, sondern ihren Zusammenhang mit dem christlichen Alterthum auch durch die Liturgie darin darzustellen sucht, daß sie das beachtet und aufnimmt, was sich aus dem Geist des Glaubens in demselben erzeugt und als Ausdruck des inneren Lebens der Kirche bewährt hat. 1 Thess. 5, 21.: „Prüfet aber alles und das Gute behaltet.“ Augsb. Conf. Art. 24.: „So ist auch in den öffentlichen Ceremonien der Messe keine merkliche Aenderung geschehen, denn daß an etlichen Orten deutsche Gesänge (das Volk damit zu lehren und zu üben) neben lateinischen Gesang gesungen werden, sintemal alle Ceremonien fürnehmlich dazu dienen sollen, daß das Volk daran lerne, was ihm zu wissen von Christo noth ist.“ (Vgl. den Schluß dieses Art.)