# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1862_S167 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. 167 christlichen Kirchen, daß da einträchtiglich nach reinem Verstand das Evangelium gepredigt und die Sacramente dem göttlichen Worte gemäß gereicht werden. Und ist nicht noth zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirchen, daß allenthalben gleichförmige Ceremonien, von den Menschen eingesetzt, gehalten werden, wie Paulus spricht, Ephes. 4.: Ein Leib, Ein Geist, wie ihr berufen seid zu Einerlei Hoffnung eures Berufs, Ein Herr, Ein Glaube, Eine Taufe.“ Concordienformel, Epitome Art. 10 sub II: „Wir glauben, lehren und bekennen, daß die Gemeine Gottes jedes Orts und jeder Zeit, nach derselben Gelegenheit, Macht habe, solche Ceremonien zu ändern, wie es der Gemeine Gottes am nützlichsten und erbaulichsten sein mag.“ Cf. Sol. Decl. Art. 10. § 5. Das Prinzip der christlichen Liebe. So wenig Liturgien und Gottesdienstordnungen zur Seligkeit, wie zu wahrer Einigkeit der Kirche vonnöthen sind und daher das Gewissen der Christen von ihnen gänzlich frei ist, so sehr sind sie nöthig und nützlich zur Zucht und guter Ordnung. Um deswillen muß sich daher gerade hierin die Freiheit durch die Liebe regieren lassen. Diese leitet an, die Schwachen zu tragen, um des Friedens willen auch in äußerlichen Dingen sich dem ganzen Haufen gleichförmig zu machen und nichts sonderliches vor Andern hierin zu haben und ebenso sehr es zu vermeiden, ohne Noth und aus Leichtfertigkeit Neuerungen anzurichten. 1 Cor. 11, 16.: „Ist aber Jemand unter euch, der Lust hat, zu zanken, der wisse, daß wir solche Weise (V. 13) nicht haben, die Gemeinen Gottes auch nicht.“ Phil. 4, 5.: „Eure Lindigkeit lasset kund sein allen Menschen.“ Zu diesem Wort schreibt Luther, Kirchenpostille Dom. Adv. IV: „Eine solche Meinung hat das Wörtlein, welches der Apostel hier brauchet, epiikia, aequitas, clementia, commoditas, das ich auf deutsch nicht anders weiß zu geben, denn durch das Wort Gelindigkeit, daß sich einer lenket und schidet, gemäß und eben macht einem andern, und ist einem, wie dem andern und jedermann gleich, der nicht sich selbst zum Leisten und zur Regel machet und will, daß sich jedermann nach ihm lenken, schicken und mäßigen soll. . . . Das soll auch in den Ceremonien, Gesang, Gebeten und allen andern Kirchenordnungen verstanden werden, so lange man solches aus Liebe und Freiheit thut: nur zu Dienst und Willen der Gesellschaft, die da ist, soll mans halten, wo es sonst ein Werk an ihm selbst nicht böse ist. Wenn man aber darauf dringet, es müsse also sein, alsobald soll man ablassen und dawider thun, um die Freiheit des Glaubens zu erhalten. Derselbe, deutsche Messe und Ordnung des Gottesdienstes 1526: „Wiewohl aber einem jeglichen das auf sein Gewissen gestellet ist, wie er solcher Freiheit brauche, auch Niemands dieselbige zu wehren und zu verbieten ist,