# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1862_S166 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 166 Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. ohne in der römischen Kirche. Es wäre auch nicht zu halten, wo sie gleich hierin etwas als ein Gesetz verordnet hätten, darum dies Ding nicht kann mit Gesetzen gefaßt werden. Ferner obschon andere eine andere Weise hielten; so soll doch Keiner den Andern weder richten, noch verachten, sondern ein Jeder soll seiner Meinung gewiß sein, auch Alle einerlei Sinn und Meinung haben, und ob wir gleich nicht einerlei Weise hielten, doch Einer des Andern Weise ihm gefallen lassen, auf daß nicht durch mancherlei ungleiche Weise auch mancherlei Opinion und Secten daraus folgen, wie in der römischen Kirche geschehen. Denn ob wir schon der äußerlichen Weisen so wenig, als Essens und Trinkens entbehren können; so fördern sie uns doch nicht vor Gott, wie auch die Speise nicht. Glaube aber und Liebe fördern uns vor Gott. Darum soll hie St. Pauli Spruch walten: „Das Reich Gottes ist nicht Essen und Trinken, sondern Gerechtigkeit, Friede und Freude im heil. Geist.“ Also ist auch keine äußerliche Geberde Gottes Reich, sondern der Glaube, so in euch ist.“ Ebendaselbst: „Daß vielleicht Etliche begehren möchten, daß man die ganze Ordnung mit Schriften und Exempeln der Väter bewähren sollte, ficht uns wenig an, weil wir droben gesagt, daß hierin frei, ohne allen Zwang und Noth gehandelt sollte werden und sich nicht gebühren will, weder mit Gesetzen, noch Geboten, der Christen Gewissen gefangen zu nehmen. Daher auch die Schrift von diesen Dingen nichts Schließliches ordnet, sondern läßt die Freiheit des Geistes, seiner Meinung gewiß zu sein nach Gelegenheit der Stätte, Zeit und Personen. So sind auch der Väter Exempel zum Theil unbekannt. Von denen man aber weiß, sind so mancherlei, daß nichts Gewisses daraus zu schließen und zu ordnen ist, weil auch sie ihrer Freiheit gebraucht haben. Und ob sie gleich gewiß und einerlei wären, würde uns doch dadurch weder Gesetz, noch Noth aufgelegt, denselben Exempeln zu folgen.“ Vorrede zur deutschen Messe und Ordnung des Gottesdienstes 1526: „Vor allen Dingen will ich gar freundlich gebeten haben, auch um Gottes willen, alle diejenigen, so diese unsere Ordnung im Gottesdienst sehen, oder nachfolgen wollen, daß sie ja kein nöthig Gesetz draus machen, noch Jemandes Gewissen damit verstricken oder fahen; sondern, der christlichen Freiheit nach, ihres Gefallens brauchen wie, wo, wenn und wie lange es die Sachen schicken und fordern. Denn wir auch solches nicht der Meinung lassen ausgehen, daß wir Jemand darin meistern oder mit Gesetzen regieren wollten; sondern dieweil allenthalben gedrungen wird auf deutsche Messen und Gottesdienst und groß Klagen und Aergerniß gehet über die mancherlei Weise der neuen Messen, daß ein Jeglicher ein eigenes macht: Etliche aus guter Meinung, Etliche aus Fürwitz, daß sie auch was Neues aufbringen und unter anderm auch scheinen und nicht schlechte Meister seien; wie denn der christlichen Freiheit allerwegen geschieht, daß wenig derselben anders gebrauchen, denn zu eigener Lust oder Nutz und nicht zu Gottes Ehre und des Nächsten Besserung.“ (Erl. Ausg. 22, 227. 228.) Augsb. Conf. Art. 7: „Dieses ist genug zu wahrer Einigkeit der