# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1862_S165 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. 165 und also der Heiligen Gesellschaft dich theilhaftig machen. Wie hast du vorhin gelaufen zu der Heiligen Gräber, Kleider, Gebeine? Wie ist man gen Rom, gen Jerusalem, zu St. Jacob gewallet, allein daß man Stein, Bein, Holz und Erden sehen mocht und nichts von Christo gedacht ward? Und hier ist in deiner Stadt oder Dorf für deiner Thür Christus selbst gegenwärtig mit Leib und Blut, mit seinem Gedächtniß Lob und Ehren lebendig und du magst nicht hinzugehen und auch helfen danken und loben? Du bist gewiß nicht ein Christ, auch nicht ein Mensch, sondern ein Teufel und Teufelsgesinde.“ (Luther. W. W. Erl. Ausg. 23, 174—177. § 3. Bedeutung der Liturgie. Ist der Gottesdienst ein so nothwendiger Ausdruck des Glaubenslebens der christlichen Gemeinschaft, so muß sich auch der Charakter desselben in seiner äußerlichen Form abspiegeln. Mit dieser letzteren hat es die Liturgie zu thun, sofern sie aufzeigt, was bei der Spendung und Empfahung der Gnadenmittel einerseits und bei der Darbringung des Lob- und Dankopfers andererseits geredet und gehandelt wird. Anmerkung 1. Nach seiner wörtlichen und kirchlichen Bedeutung bezeichnet Liturgie die Verrichtung im Dienst der christlichen Gemeinschaft. Apologie von dem Wort Messe Art. 12: „So heißet Liturgia griechisch eigentlich ein Amt, darin man der Gemeine dienet. Das schicket sich wohl auf unsre Lehre, daß der Priester da als ein gemeiner Diener denjenigen, so communiciren wollen, dienet, und das heil. Sacrament reichet.“ Anmerkung 2. In den ersten Jahrhunderten hat die Kirche ihre Liturgie höchst wahrscheinlich nicht schriftlich fixirt, sondern wie das Symbolum mündlich überliefert. Durch die später nöthig gewordene schriftliche Fixirung entstanden die liturgischen Bücher, die Ritualien, die Agenden u. s. w. § 4. Das Prinzip der christlichen Freiheit. Alle und jede Form des äußerlichen Gottesdienstes für Christen muß von dem Prinzip der christlichen Freiheit getragen und durchdrungen sein und dieses sich allewege geltend machen dadurch, daß man auch die schönste Weise nicht für etwas nöthiges halte weder zur Seligkeit, noch zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirche, sondern allein nur zur Zucht und guter Ordnung dienend, die man daher zu jeder Zeit, wo es die Nothdurft erfordert, ändern, mindern oder mehren kann. Luther, Formula missae 1523: „Der Christen, d. i. der Kinder der Freien, Ordnungen sollen also gethan sein, daß sie dieselben willig und von Herzen gern halten, doch Gewalt haben, dieselben zu ändern, so oft und wie es ihnen gefällt. Darum ists nichts, daß Jemand in dieser Sache begehren oder ordnen wollte eine Form und Weise nöthig zu halten als ein Gesetz, dadurch die Gewissen verstrickt und geplagt würden. Daher es auch kommt, daß wir bei den alten Vätern und der ersten Kirche kein Exempel finden einer ganzen Form oder Weise, wie man Messe halten soll,