# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1862_S161 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang VIII. Juni 1862. No. 6. Referat über die rechte Mitte der lutherischen Liturgie. Vorbemerkung. Nachfolgendes Referat wurde im Auftrag des Ehrw. Districtspräsidiums für die vom 29. Mai bis 4. Juni 1861 zu Monroe, Mich., abgehaltene Versammlung der Synode nördlichen Districts, ausgearbeitet, konnte aber seines Umfangs wegen zur Besprechung nicht aufgenommen werden. Dafür wurde die Mittheilung desselben für „Lehre und Wehre“ beantragt, vom Referenten aber die Bitte gestellt, daß es zuvor noch einer genauen Durchsicht seitens des Herrn Districtspräses zu etwaiger Verbesserung unterworfen werden möchte. Zur Behandlung dieses Themas ist dem Referenten die Aufgabe gestellt, zuvörderst die Grundsätze und Grundzüge einer christlichen Liturgie darzulegen, sodann an denselben die Abwege eines falschen, hierarchischen oder schwärmerischen Geistes zu zeigen; endlich aber die Verwirklichung jener Grundsätze an dem Muster einer vollständigen lutherischen Liturgie nachzuweisen. Behufs einer Discussion erlaubt sich Referent zu paragraphiren und mehr compendiarisch dabei zu verfahren. I. Grundsätze und Grundzüge einer christlichen Liturgie. § 1. Ihre Quelle. Als solche bezeichnen wir von vornherein nächst dem Evangelio für uns, als lutherischen Christen, die Symbole und die liturgischen Schriften und sonstigen Zeugnisse Dr. Luthers. Hat die Reformation uns das ewige Evangelium wiedergebracht, so auch mit ihm den rechten Gottesdienst und die Grundsätze, auf welchen die äußere Form sich erbaute. Mit Recht bezeichnet Dr. Rudelbach in seiner historisch⸗kritischen Darstellung: „Die Sacrament⸗Worte“ die liturgischen Grundsätze Dr. Luthers als „aus dem innersten Lebensborn der Schrift und der evangelischen Kirchenpraxis geschöpft.“ § 2. Wesen und Grundcharacter des christlichen Gottesdienstes. Der äußerliche gemeinschaftliche Gottesdienst der Christen beruht nicht wie der alttestamentliche Gottesdienst auf einem statutarischen (ceremonialgesetzlichen) Gebot des HErrn oder seiner Apostel, sondern er ist das Produkt, 11