# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1862_S159 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 159 Außer der wahren lutherischen Kirche ist die Kirche Christi nicht zu finden. Hieraus folgt: Da es vor der Reformation eine solche reinlehrende luth. Kirche nicht gegeben hat, so hat es vor Luther gar keine Kirche gegeben, und die Katholiken dürfen mit Recht fragen: Wo war eure Kirche vor Luther? war sie nicht vor Luther da, so ist sie überhaupt keine Kirche, weil die wahre Kirche immer und zu allen Zeiten bleiben soll. Könnemann's Lehre schnürt unserer Kirche den Hals zu und überliefert uns mit Mann und Maus der katholischen Kirche. Aber auch wenn man sich mit dem Gespinnste von Spitzfindigkeiten gegen die Folgerungen aus dieser Lehre zu schützen sucht, so leidet sie doch noch an einer chinesischen Beschränktheit, welche außer ihrem „himmlischen Reiche“ nur rothborstige Barbaren kennt und nothwendig zu einer chinesischen Verknöcherung führen muß. Die Lehre ist eben so abscheulich als fanatisch. Nun wird aber P. Diedrich herbeigerufen, daß er Könnemann zu Rogasen in seine neue Gemeinde einführen soll; und Diedrich kommt, führt ihn ein und nimmt ihn in seine neue Synode auf, welche damit vier Pastoren zählt. Diedrich, welcher das Oberkirchencollegium verketzert und verdammt wegen seiner Lehre vom göttlichen Rechte des Regieramtes, Diedrich, welcher es nicht leiden kann in einer Gemeinschaft zu stehen, die von solcher Ketzerei befleckt ist, und deshalb einen Riß in die Kirche gebracht und eine gereinigte Kirche gebildet hat, Diedrich, welcher erst einen öffentlichen Widerruf der Ketzerei verlangt, ehe er seine Spaltung abthun will; eben dieser Diedrich nimmt Könnemann mit seiner groben grundstürzenden Irrlehre in die kirchliche Glaubensgemeinschaft auf, ohne denselben einen öffentlichen Widerruf thun zu lassen. Was soll man dazu sagen? Hält Diedrich diese chinesische Schrulle vielleicht für göttliche Offenbarung? Sie ist seinem Wesen verwandt, aber es wird behauptet, daß er sie nicht theilt. Theilte er sie, so hätten wir das warnende Beispiel, wie jemand mit Glaubenswuth gegen eine Lehre fechten kann, die nach Rom führt, und darüber selbst in eine Lehre verfällt, die auf einem noch kürzeren Wege dahin führen muß. Theilt er sie aber nicht, so ist es desto schlimmer. Denn dann ist es am Tage, daß Diedrich's Kampf gegen Dr. Huschke nicht der reinen Lehre gilt. Er stellt sich selbst das Zeugniß der Unlauterkeit aus, als der immer die reine Lehre vorgeschoben hat und nun selbst grobe Irrlehre in Schutz nimmt. Es bleibt dann der Verdacht wohlbegründet, daß es sich gleich anfangs bei ihm um Unabhängigkeitsgelüste gehandelt hat, denen das göttliche Recht des Regieramtes freilich unerträglich sein mußte. Aerger konnten ihm seine größten Feinde nicht mitspielen, als er das selber gethan hat. Und so blind hat ihn sein Eifer gemacht, daß er schon in der allerkürzesten Zeit, es ist noch kein Jahr her, sein eigenes Werk zu Grunde richtet und sich vor den Augen aller Einsichtigen um allen Credit bringt. Diese Geschichte ist erst neulich rasch zu Ende gekommen. Werden seine Vertheidiger noch sagen dürfen, daß er sich zwar versündigt habe, daß er doch aber lutherisch sei, und daß man um deswillen Abendmahlsgemeinschaft mit ihm halten müsse? Wie? Der soll lutherisch sein, der erst die strengsten Grundsätze über reine Lehre aufstellt und dann mit Bewußtsein falsche Lehre neben der reinen Lehre anerkennt? Mit welchem Maße soll man ihn denn messen, wenn nicht mit dem Maße, womit er alle Welt mißt? Man sage uns doch, wie eine Kirchengemeinschaft bestehen kann, die sich auf den Boden des Selbstwiderspruchs und der Selbstvernichtung gestellt hat? Wer damit in Gemeinschaft tritt, der tauft seine eigene Gemeinschaft mit Scheidewasser. Und gilt ein solcher Riß gar nichts mehr, der nach Gal. 5 zu den offenbaren Werken des Fleisches gehört? Giebt es keinen Befehl, welcher lautet: Thue dich von solchen? Die „Erlanger Zeitschrift“ über Trennung von Kirche und Staat. Daß die benannte Zeitschrift auf dieses Thema nicht günstig zu sprechen sein werde, stund zu erwarten, und ganz am Orte ist es, daß sie vor Verfrühung warnt, und darauf hinweist, daß man für dieses Ereigniß drüben noch nicht in der rechten Bereitschaft stehe. Aber ihre Beweisführung und zumal die Art und Weise, wie sie ihre Sätze zu belegen sucht und dabei unserer wieder in großen Unehren gedenkt, ist fürwahr zu einem großen Theil lutherischer Theologen ganz unwürdig und eine traurige Bloßstellung der wahren Ursache, warum es doch diesen Herren so sehr vor einer Trennung von Kirche und Staat grauet. So heißt es nämlich im 2. Heft des l. Jahrg. S. 78 ꝛc.: „Wenn die Trennung von Kirche und Staat eintritt, so ist die Kirche auf sich gestellt und muß sich selbst halten und leiten. Ist sie darauf