# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1862_S157 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 157 separatistische Verbreitung sich erstreckt, und sofern die Ausdehnung des Kirchensprengels dies erforderlich macht, in den angrenzenden Kreisen, nach Communication mit dem betreffenden Landrathsamte, Sorge zu tragen.“ Todesnachricht. Folgendes entnehmen wir dem Sächs. Kirchen- u. Schulblatt: Gestorben den 3. März zu Slagelse bei Kopenhagen als Prediger der dortigen St. Michaelsgemeinde der Propst Dr. Rudelbach, geb. 1792 zu Kopenhagen. Er gehörte (als Consistorialrath und Superintendent zu Glauchau von 1828 bis 1845) uns eine längere Reihe von Jahren an; seine theologische Wirksamkeit in Sachsen bildet die wichtigste und entschiedenste Epoche seines Lebens und auch in seiner alten Heimath hat er uns ein treues Andenken bewahrt. Psychographie in Deutschland. In einem großen Fabrikdorfe bei Chemnitz hat vor kurzem die Psychographie arg gespukt. Gerade die offenbar Ungläubigen, deren es dort nicht wenige gibt, haben sich daran sonderlich betheiligt. Allein, siehe! die citirten Geister sagen aus, daß sie nicht im Himmel, sondern entweder in der Hölle oder im Reinigungsfeuer oder in der Luft sind, weil sie ihre auf Erden begangenen Sünden, namentlich ihren Unglauben, ihre Kirchen⸗ und Abendmahlsverachtung, ihr wüstes Leben noch büßen müßten, und predigen deshalb ihren Beschwörern Buße. Das macht augenblicklich doch Eindruck; dem Worte Gottes haben sie nicht geglaubt, dem Spuke glauben sie und so geht die Gesellschaft auf einmal aus Angst in die Kirche und meldet sich zum Abendmahl. Der Pfarrer, der, scheint's, Feigen von den Dornen lesen will, ist darüber hocherfreut, läßt nun der Sache nicht nur ihren Lauf, sondern wohnt den Beschwörungen selbst mit bei. So wenig kennt der blinde Mann Saul's Geschichte. Wie leicht ist es doch jetzt dem Teufel, die Leute zu äffen! Doch dürfen wir nicht verschweigen, daß das Sächs. Kirchen- und Schulblatt gegen solche Blindheit Zeugniß ablegt. Rußland. Seit dem Jahre 1859 wirkt in Rußland ein Verein unter dem Namen „Unterstützungscasse für ev.⸗luth. Gemeinden in Rußland.“ Er ist dem deutschen Gustav⸗Adolphs⸗Verein nachgebildet, ohne dessen Glaubens⸗ und Kirchenmengerei mit zu treiben. Der Kaiser hat die Statuten des Vereins bestätigt. Zum Patron hat er den Prinzen Georg von Mecklenburg⸗Strelitz ernannt. Er steht unter der Controle des ev.⸗luth. General⸗Consistoriums, in letzter Instanz unter dem Ministerium des Innern, sowie unter dessen Schutz. Bereits bestehen 20 Hauptvereine mit vielen Zweigvereinen unter einem Centralvorstand in Petersburg, dessen Präsident der Generaladjutant, Admiral Baron von Wrangel und dessen Sekretär der Pastor Nöltingk ist. Die Einnahme betrug im zweiten Jahre (1860) 79,911 Rubel 71¾ Kopeken, die Ausgabe 31,746 Rubel 69¼ Kopeken. Der erste und zweite Paragraph der Constitution lautet, wie folgt: Die Unterstützungscasse für evangelisch⸗lutherische Gemeinden in Rußland wird errichtet, um den Kirchen dieser Confession und der zu denselben gehörenden Geistlichkeit Unterstützungen in dem Falle zu gewähren, da die eigenen Mittel der Gemeinde nicht ausreichen und andere Quellen sich nicht vorfinden. Unterstützungen werden aus der Casse bestimmt: a. Zum Bau und zur Erhaltung von Kirchen, Bethäusern, Schulen und Wohnungen der Prediger und Kirchenbeamten und zur Miethe solcher Locale. b. Zum Unterhalt der in neugebildeten Gemeinden anzustellenden Prediger und der Prediger⸗Gehülfen (Adjuncten), die ausgedehnten Pfarrbezirken zugewiesen werden, sowie auch zu Amtsfahrten der Prediger in großen Gemeinden. c. Für arme, altersschwache und emeritirte Prediger und nach deren Ableben für ihre nachgebliebenen Familien. d. Zur Ausbildung von Predigern, Küstern und Schullehrern in Lehranstalten, sowie zur Herbeischaffung von Schulbedürfnissen. Braunschweig. In Schöppenstedt im Braunschweigischen ist es Hrn. Wislizenus gelungen, eine „freie Gemeinde“ von 18 Gliedern zu gründen. Erster Paragraph: Jeder kann glauben, was er will. Zweiter Paragraph: Wer den vierteljährlichen Beitrag von 5 Silbergroschen nicht bezahlt, wird ausgeschlossen. — Kein Witz, sondern bittere Schöppenstedter Wahrheit. (Freimund.)