# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1862_S155 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 155 dabei in gewandter Darstellung und mit rhetorischem Pathos abgefaßt ist, wodurch der Laie in diesen Wissenschaften über dessen Werth leicht irre geführt werden kann; der Sachverständige dagegen wird schon bei einer flüchtigen Durchsicht auf der Stelle gewahr, daß hier in großer Hast und Oberflächlichkeit eine Menge von Thatsachen, wahre und falsche, zusammengerafft sind, die der Verfasser nicht zu verdauen vermochte und die er nun seinen Tendenzen gemäß und nach dem Grundsatze: nur die Lumpe sind bescheiden, zu verwerthen sucht. Es kommt mir nicht bei, die groben Irrthümer und Windbeuteleien eines arroganten jungen Menschen, der zuvor gründlich lernen soll, ehe er zu lehren anfängt, einer speciellen Widerlegung würdigen zu wollen; ich wende mich vielmehr mit Indignation ab von diesem frechen Machwerke eines Charlatans, der, im Dienste des abgeschmacktesten Aberglaubens stehend, nunmehr sich auch die Verkündigung des rohesten Materialismus zur Aufgabe gemacht. Ich habe das an sich ganz werthlose Buch nur zur Sprache gebracht als einen Beitrag zur Charakteristik nordamerikanischer Zustände auf geistigem und insbesondere religiösem Gebiete in der neuesten Zeit.“ Luthers Schriften. Der Lutheran in Philadelphia zeigt in seiner Nummer vom 17. April die Publicationen unseres Luthervereins an und schließt mit der Bemerkung: „Zur Information unserer Leser fügen wir noch hinzu, daß die oben genannten Bücher nur in deutscher Sprache zu haben sind. Wie traurig, daß es troß der Existenz unserer Publications-Gesellschaft seit Jahren nicht möglich gewesen ist, unsere Gliedschaft mit Uebersetzungen der Schriften des großen Reformators zu versehen!“ Gott gebe, daß diese Erinnerung nicht fruchtlos sei. Berathende Glieder. In der s. g. Generalsynode ist es Sitte, alle Prediger, welche als Gäste bei ihr eingeführt werden, unter die Zahl der berathenden Glieder aufzunehmen, mögen dieselben nun Lutheraner oder Presbyterianer, Methodisten, Baptisten ꝛc. sein. Gegen diese Unsitte tritt der Philadelphier Lutheran vom 24. April auf. Erstlich zeigt er, daß dieser Gebrauch unconstitutionell sei; denn 1. nach der Constitution solle die Generalsynode aus Deputirten der verschiedenen evang.⸗luth. Conventionen der Verein. St. bestehen; 2. solle die Repräsentation in einem bestimmten gleichen Verhältniß zu den Repräsentirten stehen; 3. habe nicht die Generalsynode, sondern jede einzelne Synode das Recht, ihre Repräsentanten zu wählen; 4. die Generalsynode solle nur aus Repräsentanten lutherischer Körperschaften bestehen; 5. die Generalsynode werde erwählt, ein rathgebender Körper zu sein, daher natürlich die erwählt würden, von denen man insonderheit guten Rath erwarte; 6. die Generalsynode basire auf dem Princip gleicher Laien⸗Vertretung. Zum andern sei jene Sitte mit dem wahren Charakter und der Würde der Generalsynode unverträglich, indem sie die erste Discussion in eitle Stumprednerei verwandle. — Wir fürchten, der liebe „Lutheran“ wird, mit Terenz zu reden, eher einen Ziegelstein weiß waschen, als die Generalsynode durch solche wohlgemeinte Kritiken lutherisch machen. II. Ausland. Weinsberg. Am 22. Febr. starb Justinus Kerner, geb. 1786, also im 76. Lebensjahre stehend. Preußisch⸗luth. Kirche. Ehlers schreibt in seinem Kirchlichen Zeitblatt vom 15. Febr.: „Wichtig ist die Mittheilung des P. Diedrich, daß unsere Generalsynoden als nicht vorhanden angesehen werden und daß nach Erklärung der Minister die Generalconcession kein Privilegium für ein Lutherthum hat sein sollen, sondern für gewisse geschichtlich entstandene Gemeinen unter gewissen der Regierung Bürgschaft bietenden Persönlichkeiten. — Gewiß gibt allen Lesern diese Mittheilung etwas ganz Neues; denn bisher haben wir alle gemeint, es sei die Generalconcession zu Ehren des Lutherthums uns gegeben. So stehet sie aber, wie es scheint, und fällt mit Personen. Aber es ist eben, wie ich davon überzeugt bin, eine andere Kirchenzeit im Werden (sie wird unter starken Geburtswehen) und da wird denn die Generalconcession von selbst die Bedeutung verlieren, welche sie in unseren Augen bisher gehabt hat.“