# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1862_S150 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 150 Aus dem Großherzogthum Baden. werden. Allein, wenn dieser Erwartung nicht entsprochen wird, so ist nirgends genügende Fürsorge getroffen, der Gemeinde ihre Eigenschaft als heilige Gemeinde zu sichern, nirgends, ihr Regiment gegen weltlichen Einfluß und gegen die Herrschaft einer ungläubigen, gleichgültigen oder feindlichen numerischen Majorität zu schützen, nirgends sind mit evangelischer Bestimmtheit die Eigenschaften bezeichnet, welche die Gemeinde von denjenigen ihrer Glieder zu fordern hat und fordern muß, denen nach ordentlicher Berufung heilige Rechte und Aemter anvertraut werden sollen. Da wir nun von der Einführung einer neuen Kirchenverfassung, gemäß welcher die Kirchenleitung in die Hände eines weltlichen Fürsten gelegt und zugleich von der allgemeinen Abstimmung abhängig gemacht wird, ohne solche Bürgschaften darzubieten, wie sie die Bestimmung der Kirche, das Wort Gottes und unsere Bekenntnisse erfordern, keine heilsamen Folgen erwarten können, vielmehr befürchten müssen, daß dadurch Zustände herbeigeführt werden, wofür wir die Verantwortlichkeit nicht auf uns laden wollen, so sehen wir uns im Gewissen verbunden, auf Betheiligung an der bevorstehenden Wahl zu verzichten und uns gegen Einführung der neuen Kirchenverfassung insofern zu verwahren, als sie den Grundsätzen des Wortes Gottes und unserer Bekenntnisse nicht entspricht. Wir verehren jedoch die evangelische Kirche als unsere geistliche Mutter und werden, so lange Jesus Christus noch als deren einiges Haupt anerkannt, das Evangelium nicht unterdrückt und das Bekenntniß nicht außer Kraft gesetzt wird, ihr als treue Glieder anhangen. Denn wir vertrauen darauf, daß die evangelische Kirche auf einem ewigen Grunde ruht und hoffen daher, daß die Erfahrung die vorhandenen Mängel an's Licht bringen und mit Hülfe des ihr verheißenen Geistes wieder zu dem Worte Gottes und zu den daraus hervorgegangenen Bekenntnissen zurückführen wird, von deren treuer gewissenhafter Beobachtung nicht allein die Existenz und Erhaltung unserer Kirche, sondern auch die Einigkeit der evangelischen Glaubensgenossen in unserem theuern deutschen Vaterlande wesentlich bedingt ist. Gälte es nur einer vorübergehenden, oder Parteifrage, so könnte man deren Lösung willig dem bekannten Eifer unserer Geistlichkeit überlassen; aber es gilt dem Heile des Volks, es gilt dem Wohle aller derjenigen, welche jetzt oder künftig unter der Verfassung leben und es gilt zugleich unserer armen geschmähten, verfolgten, von ihren eigenen Wächtern verrathenen, durch große Macht und viele List zerrissenen und in zahlreiche Landesgrenzen eingeschlossenen, dennoch immer gesegneten Kirche in Deutschland. Darum reden wir und sagen nochmals: „Die evangelisch⸗protestantische Kirche begehrt und verträgt keine menschliche Bevormundung, denn sie ist frei, sie ist aus Gott geboren; sie erträgt aber auch keine Verfassung, vermöge deren ihre Glieder über ihr Haupt und ihre Organe regieren, denn ihr Haupt ist Gott und seine Organe sind göttlichen Geschlechts.“ Heidelberg, den 6. Januar 1862.