# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1862_S148 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 148 Aus dem Großherzogthum Baden. haben nur dazu gedient, diese Uebereinstimmung noch fester zu begründen. Also nicht die Naturwissenschaft an sich, sondern nur ihre falsche Auslegung hat sich in Widerspruch mit der offenbarungsgläubigen Weltanschauung gesetzt. Den Theologen möchte ich aber dringlichst rathen, sich von den jeweiligen geologischen Theorien nicht beirren zu lassen; sie werden am besten thun, wenn sie, unbekümmert um die Resultate, welche die Naturforscher gefunden haben sollen, ihren eignen Weg fortgehen, gestützt auf das feste prophetische Wort, das allein die volle Garantie für die richtige Auslegung des mosaischen Schöpfungsberichtes gewähren kann. — — (Aus dem Pilger a. Sachsen.) Aus dem Großherzogthum Baden. Im Februar 1862. Wir haben vor etlichen Wochen über die neue Kirchenverfassung der Badischen unirten Landeskirche Bericht erstattet. Es wird den Pilgerlesern ohne Zweifel erwünscht sein, Weiteres zu vernehmen über die seither entstandenen Bewegungen in Mitten jener Landeskirche. Diese sind hauptsächlich durch die Wahlen zur Generalsynode hervorgerufen worden, welche theilweise schon vorüber sind, theilweise noch im Gange sich befinden. Sie offenbarten im Ganzen ein häßliches Bild unkirchlicher Parteibestrebungen. An vielen Orten, besonders aber in den Städten, ging es gerade so zu, wie es bei Landtags⸗ oder Gemeindewahlen in unserem Lande zuzugehen pflegt. Werbungen, Verdächtigungen, Empfehlungen, gedruckte Wahlzettel, welche den Wählern in die Hände gespielt wurden, waren an der Tagesordnung; Wahlumtriebe wurden in den öffentlichen Blättern abgemacht. Aus diesem Chaos heraus spricht uns im Ganzen freundlich und erfreulich eine „Erklärung“ zweier Heidelberger Bürger, des Buchhändlers C. Winter und des Kaufmanns M. Werner, worin sie die Gründe veröffentlichen, warum sie an den kirchlichen Wahlen sich nicht betheiligen, an, und wir theilen sie als ein gutes Zeichen unserer Zeit hier mit: „An den verehrlichen evangelischen Kirchengemeinderath der Stadt Heidelberg: In Folge der Aufforderung, uns an den Wahlen der Kirchengemeindeversammlung, wie sie durch die neue Kirchenverfassung angeordnet sind, zu betheiligen, sehen wir uns veranlaßt, Folgendes in aller Ehrerbietung zu erklären: Je dankenswerther und erfreulicher der hochherzige Entschluß unseres allverehrten Landesfürsten jedem Freunde unserer unirten Kirche erschienen ist, derselben das lang vermißte, aber unveräußerliche Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten, zurückzugeben, desto mehr müssen wir bedauern, daß dieser Entschluß in der neuen Kirchenverfassung