# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1862_S136 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 136 Zur Lehre von der Uebertragung von Rechten u. Pflichten des geistl. Priesterthums. zweite Begriffsverwechselung zur Stütze. Er verwechselt den Beruf selbst mit der Veranlassung in einzelnen Fällen den Beruf auszurichten. Er sagt: „Du darfst mir nicht erwidern, der Beruf sei bei allen, die das Schlüssel⸗ amt haben, derselbe und gehe eben dahin, zu thun was dieses Amtes Geschäft sei, das Evangelium zu bezeugen, Sünde zu vergeben, Sakrament zu ver⸗ walten u. s. w. Der Beruf kommt nämlich niemals an einem Menschen in allgemeiner unbestimmter, sondern immer in bestimmter, concreter Weise. Eben dadurch ist er ein wirklicher, vernehmlicher und zu befolgender Beruf, der vernehmlichen Rede articulirter Sprache gleich, während er ohne solche concrete Besonderung einem Ton und Geräusch ohne unterscheidbaren ver⸗ ständlichen Laut gleichen würde. Auch in Beziehung auf das Schlüsselamt ist der Beruf zur Bethätigung alle Mal ein concreter, und eben deshalb ein verschiedener. Besteht die Verschiedenheit nicht in dem Materiale der Thätig⸗ keit selbst, was hier offenbar nicht der Fall ist, so muß sie in der Verschieden⸗ heit des Objectes desselben bestehen. Das ist denn auch offenbar genug der Fall. Es soll ein Christ mit der Schlüsselgewalt nicht ins Blaue hinein handthieren, sondern sie an bestimmten von Gott ihm dazu gewiesenen Per⸗ sonen üben.“ Der barmherzige Samariter im Gleichnisse unseres HErrn hat nicht erst von dem unter die Mörder gefallenen Juden den Liebesruf: Barm⸗ herzigkeit zu üben, empfangen, er brachte diesen Beruf mit, als er zu dem Verwundeten hinzutrat, denn er war durch das göttliche Gebot verpflichtet: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Ist hingegen das richtig, daß nur der Beruf, welcher in Betreff des Objectes individuell bestimmt ist, ein eigentlicher und wahrer ist, so hatten der Priester und der Levit Recht, an dem Unglücklichen vorüberzugehen, falls er zu dem Objecte ihres besondern Berufes nicht gehörte, etwa ein Samariter gewesen wäre; denn „was außer diesem geschieht,“ sagt Past. Crome, „ist Vorwitz und kann Gott nicht gefal⸗ len.“ Es liegt dieser Ansicht auch der logische Fehler zu Grunde, daß die individuelle oder „concrete“ Bestimmtheit des Objectes, die offenbar nur ein Accidenz ist, für eine wesentliche Eigenschaft des Berufes gehalten wird. Ferner soll der Unterschied zwischen den beiden Aemtern, dem geistlichen Priesterthum und dem Pfarramte nicht der sein, daß der Pfarrer im Namen und anstatt der ganzen Gemeinde handelt, der Laie nicht, sondern darin liegen, daß das Object des Handelns verschieden ist. „Das Object der Schlüssel⸗ verwaltung des Amtsträgers ist diese Gemeinde und jeder einzelne in ihr als Glied derselben, während der, welcher das Amt nicht hat, als einzelner auch nur mit einzelnen handelt. Das sittliche Verhältniß, auf welchem alles Handeln von Menschen mit und an einander, also auch dieses Handeln mit den Schlüsseln beruhet, ist hier ein verschiedenes. Im einen Fall ist es eine Beziehung einzelner zu einzelnen, die richtig erkannt, beurtheilt und beob⸗ achtet sein will; im andern ist es Beziehung zu der ganzen Gemeinde.“ Hier⸗ nach steht also das Gemeindeglied in keinem sittlichen Verhältnisse zur ganzen Gemeinde, es hat ebensowenig Recht, zu glauben es habe Pflichten der ganzen Gemeinde gegenüber, als es ein Recht hat, seine Brüder als Gemeindeglieder