# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1862_S135 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zur Lehre von der Uebertragung von Rechten u. Pflichten des geistl. Priesterthums. 135 Waffen und Werkzeuge, mit denen der Heiland unsere Feinde, Sünde, Welt und Teufel, überwunden und über sie triumphirt hat, und welche uns wider die Anläufe aller Feinde das wirksamste Gegenmittel darbieten. 51. Non datur nobis caro Christi in coena, ut prosit ad essentialem immutationem carnis nostrae in carnem Christi, sed porrigitur ori nostro, ut inde at animam delata et firma fide apprehensa totus noster homo certi- ficetur de ζωοποιήσει; quod, quemadmodum nunc per hoc κοινωνίας μέσον de morte spirituali in vitam gratiae est restitutus, sic in novissimo die ejus- dem beneficio ex morte corporali resuscitandus et in vitam gloriae sit re- stituendus. (Koenig.) Das Fleisch Christi wird uns im Abendmahl nicht gegeben, damit es uns zu wesentlicher Umwandlung unseres Fleisches in das Fleisch Christi nütze sei, sondern es wird unserm Munde dargereicht, damit es von da zur Seele ge⸗ lange und mit festem Glauben ergriffen und unser ganzer Mensch der Auf⸗ erweckung vergewissert werde; daß er nehmlich, wie er jetzt durch dieses Mit⸗ tel der Gemeinschaft vom geistlichen Tode zum Leben der Gnade wieder er⸗ neuert worden ist, so am jüngsten Tage durch dasselbe aus dem leiblichen Tode erweckt und zum Leben der Herrlichkeit erneuert werden solle. 52. Crede, et manducasti. (Augustin.) Glaube, und du hast gegessen. —— Zur Lehre von der Uebertragung von Rechten und Pflichten des geistlichen Priesterthums. (Schluß.) Ueber das vermeintlich richtige Verhältniß zwischen dem geistlichen Priesterthum und dem Pfarramte erhalten wir folgende Aufschlüsse. Das geistliche Priesterthum und insbesondere der Theil desselben, um den es sich hier handelt, die Schlüsselgewalt, ist nur eine potentia, eine Fähigkeit zu dem, was gethan werden soll. Sie hat der Pfarrer ebenso wie der geistliche Priester überhaupt in gleicher Weise. Käme nichts anderes hinzu, was diese potentia zum actus, zur Ausübung, führte, so könnte nie in Gott gefälliger Weise das Schlüsselamt verwaltet werden. Dies andere ist der Beruf; dieser führt die potentia des Predigtamtes zur wirklichen Ausübung sowohl bei dem Pfarrer, als dem geistlichen Priester. Der Unterschied zwischen beiden besteht nun darin, daß der Beruf des Pfarrers eine Gemeinde zum Objecte des Handelns hat, der Beruf des Laien aber nur Einzelne. Fürs erste ists eine grobe Begriffsverwechselung, die Gewalt der Schlüssel, „das Predigtamt, das alle Christen haben,“ für eine bloße Fähigkeit auszugeben; denn wer eine Gewalt, ein Amt besitzt, ist dadurch nicht nur zu den entsprechenden Handlungen befugt, besitzt die rechtliche Er⸗ laubniß diese Handlungen zu thun, sondern ist auch beauftragt, sie auszu⸗ üben; während in der Fähigkeit allein noch kein Recht vorhanden ist, sie in Thätigkeit hervortreten zu lassen. Diesem Fehler giebt Past. Crome eine