# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1862_S120 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 120. Neue Litteratur. nur zu hegen. Aber, wenn er meint, mit der Wahrheit des lutherischen Bekenntnisses brechen zu müssen, so hat er kein Recht mehr, seine Dogmatik als lutherische, gar als die lutherische, und sich selbst als lutherischen Theologen zu bezeichnen. Es ist das eine Unwahrheit und dient auch nicht dazu, daß die Wahrheit im Kampfe unserer Tage klar werde, sondern mehrt nur die Unklarheit und Verwirrung, die ja leider schon groß genug ist. Es ziemt sich daher eine solche Unwahrheit nicht für einen Mann, der, wie er sagt, allein der Wahrheit folgen will. Das Lutherische eines Theologen und seiner Theologie haftet doch nicht irgendwie an einem seiner Person ein für allemal eingeprägten character indelebilis. Gewiß ist es richtig, daß nach lutherischem Bekenntniß nichts als Inhalt des Glaubens feststehen kann und feststehen darf, als was durch Gottes Wort in heiliger Schrift feststeht. Aber eben so gewiß ist es auch, daß nur das lutherisch ist, was mit dem lutherischen Bekenntnisse in Einklang steht. Der Theologe, für den das lutherische Bekenntniß und der Inhalt der h. Schrift in das Verhältniß des Gegensatzes zu einander treten, hat damit aufgehört, lutherisch zu sein. Darüber kann jedoch kein Streit sein, daß der verwerfende Gegensatz des Dr. Kahnis die allereigentlichste Bekenntnißsubstanz des lutherischen Bekenntnisses trifft, wenn er z. B. das ökumenische Bekenntniß von dem dreieinigen Wesen Gottes unter dem Titel der athanasianischen Fassung der Trinitätslehre verwirft und die lutherische Lehre vom h. Abendmahl, wie er sagt, gemäß dem dies diem docet eines Andern belehrt, für eine falsche und Zwingli's tropische Fassung der Einsetzungsworte für berechtigt erklärt. Je mehr es in der Gegenwart Gewohnheit wird, den lutherischen Namen als kirchlichen Rechtstitel festzuhalten, auch wenn man der Wahrheit des lutherischen Bekenntnisses ins Angesicht schlägt, desto mehr muß gegen einen solchen Mißbrauch des Namens und gegen eine solche Unwahrhaftigkeit Protest eingelegt werden.“ In dem Folgenden weist nun Dieckhoff schlagend nach, welch ein wunderliches „Thier“ von System Kahnis zu Tage gefördert habe, indem er alles aus dem Materialprincip der Rechtfertigung aus (nicht: allein aus) dem Glauben entwickeln und das so Entwickelte dann aus dem Formalprincipe der alleinigen Auctorität der Schrift beweisen wolle;*) wie auf diese Weise sowohl das s. g. Materialprincip der Reformation, aus welchem er die einzelnen Glaubenslehren, abgesehen von Schrift und Bekenntniß, entwickeln wolle, als das Formalprincip derselben, die Schrift, welche bloß Norm, nicht auch Quelle des Glaubens sein soll, eine ganz andere, neue Bedeutung bei ihm bekomme; kurz, wie Kahnis „weder wirklich mit dem eigenen Glauben in dem Glauben des lutherischen Bekenntnisses stehe, *) Kahnis sagt ausdrücklich: „Wie das Ei eine unentwickelte Einheit ist, welche sich zum Thiere entfaltet, so ist das Materialprincip die Einheit, in welcher die Keime aller Besonderungen liegen, die sich aus ihr entfalten.“