# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1862_S116 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 116 Ueber die sacramentale Auffassung der Confirmation. Leichtfertiger und oberflächlicher konnte in der That die Abweisung eines Dissenses von der Kirche nicht wohl abgemacht werden, und wollen wir anders den Verfasser schonend beurtheilen, so müssen wir annehmen, es sei ihm das dem seinigen diametral widersprechende Princip in der Aussage der Apologie gar nicht zum Bewußtsein gekommen. Eben dies, was der Verfasser von der „„sacramentalen Handlung,““ der Confirmation, behauptet, daß sie einen festen Schriftgrund habe, wornach die Pastoren die Hände auflegen können kraft prophetischen und apostolischen Wortes, eben dieß, daß die Mittheilung des heil. Geistes durch unsere, der Pastoren, Handauflegung als eine zugleich mit dem Gebet „„uns apostolisch ganz bestimmt zugewiesene Handhabe““ erfolge, stellt die Apologie in Abrede. Die Confirmation hat ihr zufolge Gottes Befehl und Gebot nicht — sie ist durch Gottes Wort nicht eingesetzt noch befohlen und hat keine angehefte Zusage Gottes. Und das sagt die Apologie, weil sie dessen sich wohl bewußt ist, daß alle jene Stellen des N. T., in denen von Handauflegung die Rede ist, das expressum mandatum Dei und die clara promissio, welche beide sie zur Constituirung einer sacramentalen Handlung fordert, nicht enthalten. — — — Wir sind zu Ende mit dem, was wir gegen die sacramentale Auffassung der Confirmation in den „„pastoral⸗theologischen Blättern““ zu sagen vor hatten. Wir bergen nicht, daß uns die Verfehlung, welche diese Blätter in dem Einen Punkte über die Confirmation (zu geschweigen dessen, was über die Ordination gelehrt wird) sich haben zu Schulden kommen lassen, bedenklich und folgenschwer genug erschien, um einen ausdrücklichen und motivirten Protest dawider einzulegen. Denn mit Bewußtsein festgehalten und durchgeführt involvirt diese Verfehlung nicht mehr und nicht weniger als einen Bruch mit wesentlichen Grundsätzen der evangelisch⸗lutherischen Kirche. Und deßwegen müssen wir es doppelt beklagen, daß die „„pastoral⸗theologischen Blätter““ für ihre sacramentale Auffassung der Confirmation mit einer Selbstgewißheit und Entschiedenheit eintreten, die in schneidendstem Contraste steht mit der Haltlosigkeit, Unklarheit und Verworrenheit ihrer eignen Ausführungen. Hat wirklich „„die Ungewißheit und Schwebe in der Auffassung der Confirmation von Anfang an weit mehr Unheil angerichtet für die Erbauung des Leibes Christi als gewöhnlich angenommen wird,““ so können doch die „„pastoral⸗theologischen Blätter““ keinen Anspruch machen auf das Verdienst, jenem Unheil durch ihre unbegründeten und trotz aller Selbstgewißheit schwebenden und unsicheren Erörterungen gewahrt zu haben. Und „„hat wirklich die Kirche, und zwar die Gesammtkirche an dem Punkte der Confirmation noch etwas zu erleben,““ so wünschen wir vor Allem, es möchte ihr erspart werden zu erleben, daß die, welche sich ihr als Helfer anbieten, mit denselben Händen, die sie zur Heilung der kirchlichen Schäden ausstrecken, unbesonnener und ungeschickter Weise den Grundbau der Kirche antasten und erschüttern.“