# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1862_S105 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Dr. Hengstenberg über die Sclavenfrage. 105 hat nach Aug. Conf. 5., das hat er nicht von dir, sondern aus seinem Priesterthum und hat es mit jedem gottesfürchtigen und gläubigen Christen gemein; was er aber von dir hat durch dein Berufen nach Aug. Conf. 14., das ist eben keines Stolzes und keines großen Rühmens werth, denn dem klebt deine eigene ganze Armseligkeit an.“ Das klingt denn freilich anders als die Anreden der Apostel an die christlichen Gemeinden, die ebenfalls keine öffentlich geregelten Beziehungen zu denen hatten, welche Gesetzgebung u. s. w. im römischen Reiche in der Hand hatten. Der Pastor also ist nach Gottes Willen und Gebot nichts anderes als ein Volkslehrer, der durch seinen Beruf die politische rechtliche und sociale Stellung und den culturhistorischen Entwickelungsstand der Gemeinde beherrscht. Denn „alles, was Wissenschaft treibt und lehrt,“ sagt Past. Crome, „ist nach Gottes Willen und der wahren Natur der Sache ein Stand und Orden, sein Gipfel und Krone aber sollen die Lehrer und Hirten der Kirche sein.“ Da hat denn freilich auch Luther wie ein Blinder von der Farbe geredet, wenn er z. B. von dem Verhältniß des Pfarrers zu Ehesachen warnend also sich ausspricht: „Mir grauet auch vor den Exempeln des Pabstes, welcher auch sich am ersten in dies Spiel gemenget und solche weltliche Sachen zu sich gerissen hat, bis so lange, daß er ein lauterer Weltherr ist über Kaiser und Könige geworden. Also besorge ich mich hier auch, der Hund möchte an den Läpplein lernen Leder fressen, und mit guter Meinung verführet werden, bis wir zuletzt auch wiederum aus dem Evangelio fallen in eitel weltliche Händel. Denn wo wir beginnen, Richter in Ehesachen zu werden, so hat uns das Kammrad bei dem Aermel ergriffen, und wird uns fortreißen, daß wir müssen über die Strafe richten. Sollen wir über die Strafe richten, so müssen wir auch über Leib und Gut richten; da sind wir denn hinunter unter das Rad, und ersoffen im Wasser des weltlichen Handels, so doch weltlich und geistlich Regiment weit unterschieden und von einander gesondert sind.“ Dann führt der Pfarrer natürlich nicht Christi Amt, denn er würde sich schwer an seinem Amte versündigen, wollte er zur Richtschnur seines Handelns das Wort benützen, das der HErr aussprach, als Ihn einer aus dem Volke anredete: Meister, sage meinem Bruder, daß er mit mir das Erbe theile. Wenden wir uns nun zu den Gründen, welche dieser Lehre Halt geben sollen, so finden wir merkwürdiger Weise nichts als Begriffsverwechselungen und Paralogismen. (Schluß folgt.) L. Dr. Hengstenberg über die Sclavenfrage. Im Vorwort zum heurigen Jahrgang der „Evangelischen Kirchenzeitung“ kömmt Dr. Hengstenberg auch auf unsre hiesigen traurigen Verhältnisse sagt: „Rite ist der Beruf vollzogen, wenn er vollzogen ist mit gehöriger Berücksichtigung der politischen rechtlichen und socialen Stellung und des culturhistorischen Entwickelungsstandes der Gemeinde.“