# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1862_S103 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zur Lehre von der Uebertragung von Rechten u. Pflichten des geistl. Priesterthums. 103 Aemtern für ein herrliches, werthes, von ihrem Herrn empfangenes Recht gehalten; nie aber für ein drückendes Cerimonial⸗Gesetz, für „ein dürres Gesetz, von dem kein grünes Blatt kommt;“ und anstatt den HErrn wegen der Ordnung des Pfarramtes als „einen neuen Gesetzgeber für ein armes irdisches Reich“ anzusehen, haben sie vielmehr ihn gebeten, recht viele Arbeiter in seinen Weinberg zu senden. Hat Past. Crome hier eine andere Ansicht dieser Sache als die Kirche, so können wir ihn nur bitten, zu dem Geiste der Kirche zurückzukehren, zu dem heiligen Geiste, der, kein Knecht und unter keinem Gesetzgeber stehend, doch nur von dem, was Christi ist, nimmt und der Kirche verkündiget. „Und in welchen dieser Abgründe ihr geht, so wie so kommt ihr dahin, mit eurem vorgeblichen Befehl Christi die Vergebung der Sünden an den befohlenen Stand zu binden, also diesem, zwar auf die möglichst mechanische Weise, sacramentliche Bedeutung zuzuschreiben, und so den verworfenen römischen Irrthum zu erneuern.“ Dieser Vorwurf hätte zum Theil eine Berechtigung, wenn wir je gelehrt hätten: durch die Aufrichtung des Pfarramtes verlöre der Christ innerhalb einer Gemeinde sein geistliches Priesterthum, alle Macht und Gewalt der Schlüssel, jeden Gebrauch des Evangeliums. Da wir aber auf das Bestimmteste das Gegentheil lehren, so ist dieser Vorwurf nichts als eine Cavillatio. Auch sind wir es nicht, die von dem Pfarramte als von einem privilegirten Stande reden; das sind vielmehr auch diejenigen unter unseren Gegnern, welche, wie Crome und Ebert, das Pfarramt zu einem weltlichen Amte machen, an dessen Rechten der Laie ebenso wenig Antheil hat, als der Laie in der römischen Kirche an den Rechten des Meßpfaffen. „Erkenne, lieber Brunn,“ fährt Past. Crome fort, „eure sogenannte neutestamentliche Kirchenordnung ist Gesetz, so dürres Gesetz, wie nur aufgerichtet werden kann, von dem kein grünes Blatt kommt. Und wollt ihr in diesem Stück neutestamentliche vom HErrn gebotene Kirchenordnung haben, so seid ihr am wenigsten berufen, unsern Gegnern noch entgegen zu treten, die ganz genau mit demselben Recht in die befohlene neutestamentliche Kirchenordnung auch die kirchliche Obrigkeit mit aufnehmen.“ Es scheint fast, als müsse der, welcher die „Höhe der wissenschaftlichen Bildung unserer Zeit“ besteigt, die alte Logik unten am Berge stehen lassen. Folgt denn wohl daraus, daß, wenn wir nach dem Wort des Apostels: Ihr seid theuer erkauft, Knechte des HErrn geworden sind und Seine Ordnungen halten, auch damit der Menschen Knechte werden? Nein, eben weil die Kirche allein den HErrn zum Haupte hat, der sie durch sein Wort regiert, soll sie keine menschliche kirchliche Obrigkeit als solche anerkennen. Die Behauptung, daß weder Luther noch die symbolischen Bücher von unserer Lehre etwas wissen, mag unangefochten stehen bleiben, so lange nicht wenigstens der Versuch gemacht wird, sie mit einem Grunde zu stützen. Obwohl wir nun durch diese Angriffe in unserem Gewissen nicht die geringste Veranlassung finden, über unsere Lehre in Zweifel oder Bedenken